27.09.2018

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Jahren 2015 und 2016 vertrat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die zutreffende Auffassung, dass nahezu alle Geflüchteten aus Syrien und viele aus dem Irak, hier insbesondere die Jesiden, im Fall einer Rückkehr auf asylrelevante Weise gefährdet sind. Sie erhielten deshalb im schriftlichen Verfahren, also ohne persönliche Anhörung, den Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das ist nicht auf Druck der Länder geschehen, Herr Staatssekretär, sondern deshalb, weil das BAMF, wie wir alle wissen, aufgrund der personellen Situation überfordert war. So weit, so gut.

In den letzten Monaten erhielten nun unter anderem diese anerkannten syrischen und irakischen Flüchtlinge Post vom Bundesamt, in der sie zu einem freiwilligen Gespräch eingeladen wurden. Mit dieser Aktion sollen die positiven Entscheidungen überprüft werden; Frau Akbulut ist auf die rechtliche Lage eingegangen. Das BAMF gibt allerdings selbst an, dass es nicht Zweck dieses Verfahrens ist, den Status der Betroffenen herabzustufen. Wir fragen uns daher: Wozu dann der Aufwand?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Gökay Akbulut [DIE LINKE])

Die Situation in Syrien ist noch immer schrecklich. Schauen Sie nur nach Idlib! Auch im Irak hat sich die Lage nicht erheblich verbessert. Abgesehen davon ist diese Praxis menschlich unerträglich und verunsichert die ohnehin vulnerablen Menschen noch mehr.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass auch Sie, liebe Kollegen, von einer Vielzahl von Menschen angeschrieben wurden, die über dieses Schreiben irritiert waren. Obendrein ist dieses Vorgehen rechtlich fragwürdig; die Kollegin hat die verschiedenen Schreiben – auch des Deutschen Anwaltvereins – zitiert. Denn in der Sache handelt es sich um eine Statusüberprüfung.

Herr Staatssekretär Mayer, mit Ihrem Gesetzentwurf gehen Sie noch einen Schritt weiter. Wir beraten heute nicht nur über die zwölfte Gesetzesverschärfung im Asylrecht seit 2015. Dieser Gesetzesvorschlag ist – das wurde in Ihren Reden deutlich – Folge des angeblichen Skandals um das BAMF, um die Außenstelle Bremen, welcher kein Skandal ist; ich glaube, darin sind wir uns einig. Zumindest ist das so im Ausschuss und in den Presseveröffentlichungen Ihres Ministeriums eindeutig zum Ausdruck gekommen. Trotzdem führen Sie die Tradition Ihrer Flüchtlingspolitik fort. Sie machen abermals die Flüchtlinge zum Problem, um vom eigenen Versagen Ihres Hauses abzulenken.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Fall BAMF Bremen hat diese Tradition aber eine neue Dimension erfahren. Sie haben nicht nur die Geflüchteten kriminalisiert, indem Sie ihnen – auch in Ihrer Begründung – wieder vorwerfen, getäuscht zu haben oder nicht mitzuwirken. Nein, jetzt kriminalisieren Sie auch die komplette Belegschaft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, indem Sie sie unter Generalverdacht stellen. Ich muss nicht das Zitat wiederholen, Herr Mayer. Ich glaube, dass Sie sich noch heute für die Aussagen schämen. Sie haben bei „Anne Will“ gesagt, die Vorgänge in Bremen seien auch deshalb möglich gewesen – ich zitiere –, „weil hochkriminell, kollusiv und bandenmäßig mehrere Mitarbeiter mit einigen Rechtsanwälten zusammengearbeitet haben“. Ein unverfrorener Vorwurf, der weiterhin im Raum steht!

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Dabei waren es die Innenminister der Union – das hat meine Kollegin Amtsberg mehrfach betont –, die über Jahre die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im BAMF im Stich gelassen haben. Seit Juni 2016 beschäftigt sich der Innenausschuss intensiv mit dem BAMF. Obwohl der neue Präsident Sommer und vor allem der Innenminister selbst vom Versagen der Amtsvorgänger gesprochen haben und von der mangelnden Rechts- und Fachaufsicht, der fehlenden Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sollen jetzt die Geflüchteten wieder für dieses Versagen verantwortlich gemacht werden. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allein bei den Widerrufs- bzw. Rücknahmeverfahren im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Bremen wurden von den bisher geprüften 1 287 Akten nur 26 – 26! – tatsächlich mit einem Widerruf oder einer Rücknahme – diese Differenzierung nehmen Sie noch nicht einmal vor – abgeschlossen; das sind nur 2 Prozent. Ich wette mit Ihnen: Wenn das noch beklagt wird, wird diese Zahl weiter sinken; denn die Erfahrung bzw. die Fakten zeigen, dass vor den Verwaltungsgerichten die eine oder andere Entscheidung garantiert korrigiert wird. Das BAMF wird zudem mit Hunderttausenden Widerrufsverfahren konfrontiert werden, 500 000 Widerrufsverfahren, in der Mehrzahl syrische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, deren Asylgrund – das haben Sie selber gesagt – nach wie vor Berechtigung hat! Sie verursachen erneut ein Bürokratiemonster.

Lassen Sie mich noch etwas sagen. Wir haben lange – nicht nur in den letzten Sondersitzungen – die Aufstockung des Personals beim BAMF gefordert. Sie haben das über Jahre ignoriert.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Jetzt stocken wir endlich das Personal auf. Aber nun führen Sie die Situation ad absurdum, weil sich die Asyl­entscheiderinnen und Asylentscheider mit den Widerrufsverfahren beschäftigen müssen.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Frau Kollegin, die Zeit ist zu Ende.

Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Das ist die verfehlte Flüchtlingspolitik, die Sie seit Jahren auf Kosten der Geflüchteten und im Übrigen auch auf Kosten ihrer Helferinnen und Helfer führen. Letztere sind nicht überfordert wegen der Geflüchteten, sondern wegen Ihrer Bürokratie und Ihrer Integrationspolitik.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)