Pressemitteilung vom 13.09.2022

Arbeitszeitdokumentation endlich klar geregelt

Zum aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach dem in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht (1ABR 22/21), erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein Meilenstein. Damit haben wir endlich rechtliche Klarheit, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019 auch in Deutschland umgesetzt werden muss. Wir sind uns sicher, dass uns eine moderne und zeitgemäße Umsetzung gelingen wird. Und allen Unkenrufen zum Trotz besteht kein Anlass, sich um die Vertrauensarbeitszeit oder das Homeoffice zu sorgen. Denn es geht nicht darum, dass Arbeitgeber*innen ihren Beschäftigten vorschreiben sollen, wann und wo sie arbeiten. Es geht nur darum, dass Arbeitszeit dokumentiert wird. Und diese Dokumentationspflicht können die Arbeitgeber*innen natürlich auch an ihre Beschäftigten delegieren.

Mit diesem Urteil ist auch nicht die Zeit der Stechuhr wieder angebrochen. Wie Arbeitszeit erfasst wird, kann heutzutage sehr unterschiedlich geregelt werden – von der App bis hin zur handschriftlichen Aufzeichnung. Entscheidend ist, dass die Arbeitsstunden sichtbar werden. Denn das ist Voraussetzung dafür, dass alle Stunden wirklich bezahlt werden. Und vor allem geht es dabei um die Gesundheit der Menschen und um Lebensqualität.