Pressemitteilung vom 05.07.2022

Das digitale Grundgesetz für Europa kommt!

Zur Verabschiedung des Digital Services Act (DSA) und des Digital Markets Act (DMA) durch das Europäischen Parlament erklären Maik Außendorf, digitalpolitischer Sprecher und Tabea Rößner, Mitglied im Ausschuss für Digitales:

Mit der heutigen Verabschiedung des Digital Services Act und des Digital Markets Act im Europäischen Parlament wird ein umfassender digitalpolitischer Rechtsrahmen für das Internet Wirklichkeit. Faire Wettbewerbsbedingungen, verpflichtende Interoperabilität und digitaler Verbraucherschutz bilden ein neues, digitales Grundgesetz.

Einheitliche Regeln helfen vor allem kleinen Unternehmen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren und weniger Ressourcen für Rechtsfragen aufwenden zu müssen. Ein solches Regelwerk ist insbesondere für den IT-Mittelstand von Bedeutung, damit online nicht das Recht des Stärken gilt, sondern sich das beste Angebot auf dem Markt durchsetzt. Diese neuen Regeln für digitale Märkte ermöglichen ein wettbewerbsorientierteres und offenes Marktumfeld für aufstrebende digitale Unternehmen.

Ebenso etabliert der neue digitalpolitische Rechtsrahmen einen besseren Schutz der Nutzer:innen vor Irreführung und Desinformation. Im europaweiten Kampf gegen Hasskriminalität werden Plattformen stärker in die Pflicht genommen, gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen. Die Einschränkung der Nutzung von sensiblen Daten zu Werbezwecken ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Nun ist insbesondere bei der Umsetzung des DSA entscheidend, unabhängige wie effiziente Aufsichtsstrukturen mit fachlicher Expertise zu schaffen, die diese Regeln auch durchsetzen, die Plattformen wirksam kontrollieren und darauf achten, dass unsere gemeinsamen Grundwerte wie Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit nicht untergraben werden.