Pressemitteilung vom 30.05.2023

Das Urteil steht – 8 Jahre und 3 Monate Haft für Hanno Berger

Zum Urteil im CumEx-Prozess gegen Hanno Berger erklären Sabine Grützmacher und Bruno Hönel, Mitglieder im Finanzausschuss:

Sabine Grützmacher, Mitglied im Finanzausschuss:

Fast 10 Jahre der Strafverfolgung in der Schweiz entzogen, wurde Hanno Berger heute verurteilt. Er ist das Mastermind hinter dem größten Steuerraub der deutschen Geschichte. Der Hartnäckigkeit der Staatsanwaltschaften in NRW und Hessen ist es zu verdanken, dass Berger endlich für seine zentrale Rolle in der Entstehung und Verbreitung der Cum/Ex-Betrugsmodelle zur Rechenschaft gezogen wird. Der Rechtsstaat siegt - nach zu langem Anlauf: Erst konnten CumEx-Täter*innen die Bürger*innen und Staatskasse unbehelligt ausnehmen, dann sind sie lange ungeschoren davongekommen.

Und noch immer wurde gegen nur sehr wenige der etwa 1.300 Beschuldigten bislang ein Prozess gestartet - über 10 Jahre nach dem Stopp der Geschäfte. Es müssen endlich alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die Aufklärung entschieden voranzutreiben und alle Täter*innen vor Gericht zu stellen.

Darüber hinaus muss die strafrechtliche Aufarbeitung des Steuerraubs weiter mit voller Kraft vorangetrieben werden. Veruntreute Steuergelder müssen von den Banken zurückgefordert und eingezogen werden. Dies gilt erst recht für die artverwandten Cum/Cum-Geschäfte. Durch sie entstand dem Fiskus mit mehr als 28 Milliarden Euro ein fast dreimal so großer Schaden wie durch CumEx. Erst ein Bruchteil dieser Gelder ist zurückgeholt, kein einziges strafrechtliches Verfahren vor Gericht. Bundesweit sollten Finanzbehörden jetzt entsprechend aktiv werden.

 

Bruno Hönel, Mitglied im Finanzausschuss:Es kann auch nicht sein, dass die Betrüger*innen dem Staat immer zwei Schritte voraus bleiben. Wir müssen endlich vor die Welle kommen und begrüßen daher die geplante Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität, die ihre Arbeit bereits im kommenden Jahr aufnehmen soll. Neue Kompetenzen, wie ein neues Verfahren für Ermittlungen und konsequente verfassungsmäßige Verfügungsbeschränkung oder Eigentumsentzug in Bezug auf verdächtige Vermögensgegenstände, müssen effizient und zielgerichtet eingesetzt werden.

Das Ziel unserer Politik muss sein, Finanzkriminalität frühzeitig zu unterbinden. Dafür fordern Expert*innen, aber auch der Bundesrechnungshof, die FATF oder die Nationale Risikoanalyse, schon seit Jahren die Einführung einer allgemeinen Bargeldobergrenze. Klar ist: Mit einer solchen Regelung hätte ein Skandal, wie wir ihn beim internationalen Geldwäschekomplex „Black Steel“ sehen, nicht passieren können.