Data Act schafft wichtige Grundlage für fairen Wettbewerb und Innovation
Zum heute von der Europäischen Kommission vorgestellten Entwurf des europäischen Rechtsaktes über Daten (Data Act) erklären Maik Außendorf, digitalpolitischer Sprecher und Tobias Bacherle MdB:
Der Data Act ist ein wichtiger Baustein, um ein Gleichgewicht auf dem Markt und einen fairen Wettbewerb herzustellen. Das Datengesetz setzt den Rahmen für einen erleichterten Zugang zu Daten und regelt die Bedingungen für die Nutzung zwischen Verbraucher*innen, Unternehmen und öffentlichen Stellen. Große Unternehmen müssen jetzt kooperieren und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Startups erhalten leichter Zugang zu Daten. So ist der Weg frei für datenbasierte Anwendungen und Forschung für ökologische und soziale Innovationen. Eine gute Datenpolitik ist für den wissenschaftlichen Fortschritt und eine bürger*innenorientierte öffentliche Verwaltung von entscheidender Bedeutung. Eine Erleichterung des Datenaustauschs und der Datennutzung in der Europäischen Union unter klaren rechtlichen Bedingungen ist daher dringend notwendig.
Wir begrüßen die Chancen, die der Data Act für Nutzerrechte, Verbraucherschutz und KMU bereithält. Das Ziel, Daten zu „demokratisieren“, indem zukünftig sowohl der Hersteller vernetzter Produkte als auch die Nutzer*innen ein Recht an der Nutzung der Daten haben, ist richtig. Um eine einfache Datenübermittlung zu ermöglichen, sieht das Datengesetz klarere Regeln, Formate und technische Standards vor. Damit unfaire Verträge zu Datenzugängen insbesondere für KMU und Startups vermieden werden, führt das Datengesetz einen „Unfairness-Test“ ein. Es ist gut, dass „Take it or leave it“-Bedingungen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, wie sie heute im Bereich der Datenökonomie oft üblich sind, zukünftig der Vergangenheit angehören. Auch sollen die Standards für mehr Vertrauen von Bürger*innen in eine sichere Datennutzung sorgen. Zur Herstellung von Cloud-Interoperabilität und Portabilität für die Wiederverwendung von Daten zwischen Sektoren sollen offene Standards und Schnittstellen entwickelt werden, um Barrieren in der Datennutzung abzubauen. Dieses Ziel begrüßen wir. Der Entwurf sieht vor, für den öffentlichen Sektor Daten auf Antrag zur Verfügung zu stellen, sofern die Antragsteller*innen nachweislich einen außergewöhnlichen Bedarf an der Nutzung der Daten haben. Hier bedarf es dringend weiterer Schutzmechanismen, um zu verhindern, dass zukünftig unter bislang weitgehend unklaren Bedingungen auch Sicherheitsbehörden auf Daten zurückgreifen, diese speichern und umfassend analysieren können. Eine einfache Verpflichtung zur Pseudonymisierung von personenbezogenen Daten reicht unseres Erachtens bei Weitem nicht aus.
Im Rahmen der Trilogverhandlungen zwischen dem Rat, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament müssen auch andere, bislang noch offene Fragen dringend geklärt werden. Für uns ist klar: Der effektive Schutz personenbeziehbarer Daten darf durch das Gesetz nicht aufgeweicht werden. Profiling von Nutzer*innen oder auch der potenzielle Missbrauch durch staatliche Stellen zu Überwachungszwecken muss im Zusammenspiel mit den zuständigen Aufsichtsbehörden effektiv unterbunden werden. Die EU-DSGVO gibt einen klaren Rechtsrahmen vor. Auch im Data Act muss eine sehr viel stärkere Unterscheidung zwischen persönlichen und nicht persönlichen Daten vorgenommen werden.
Die Europäische Kommission will mit dem Data Act einen Paradigmenwechsel beim Datenzugang und der Datennutzung einläuten, um den Datenaustausch in der EU zu harmonisieren und erleichtern, die europäische Datenwirtschaft zu fördern und europäische Souveränität über unsere Daten zu signalisieren. Der Entwurf bringt ambitionierte Ansätze mit sich, die unter der zwingenden Berücksichtigung von Datenschutz- und Privatsphäre-Schutzmaßnahmen weiter ausgestaltet werden müssen.