Eigendarstellung beim Onlinedating muss Privatsache sein
Zur Zurückweisung der Rechtsbeschwerde der Bataillonskommandeurin Anastasia Biefang gegen eine disziplinarrechtliche Entscheidung des Truppendienstgerichts Süd erklären Sara Nanni, Sprecherin für Sicherheitspolitik, und Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Bataillonskommandeurin Anastasia Biefang ist bedauerlich. Denn er zeugt von einem rückständigen Verständnis des Datingverhaltens und Sexuallebens von öffentlich Bediensteten. Die Dienstvorschriften der Bundeswehr wurden in diesem Fall nicht zeitgemäß ausgelegt. Wir solidarisieren uns mit Anastasia Biefang und sind gleichzeitig über die mögliche Signalwirkung in die Truppe hinein besorgt.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Suche nach Sexualkontakten auf einem Datingportal auch ohne Bezug zur Bundeswehr geahndet werden kann, greift jedoch nicht nur stark in das Privatleben von Anastasia Biefang ein, sondern bedeutet auch einen Rückschritt für die Akzeptanz von Vielfalt in der Truppe. Es lädt zu Diskriminierung und Denunziationen ein.
Das Urteil hat schon jetzt zu Verunsicherung in der Truppe geführt. Soldat*innen, die Datingportale nutzen, müssen sich nun ernsthaft fragen, ob sie damit einen Verweis riskieren. Diese Unsicherheit muss schnell überwunden werden.
Wir werden dafür kämpfen, dass auch Soldat*innen, die nicht dem heteronormativen Lebensentwurf entsprechend leben, keine negativen Auswirkungen auf ihren Dienst befürchten müssen. Eine moderne Parlamentsarmee braucht auch diesbezüglich eine moderne Ausrichtung.