Eine dringend notwendige Modernisierung der Post - Nachbesserungen gegen Lohndumping erforderlich
Zum Kabinettsbeschluss zum Postgesetz erklären Dr. Sandra Detzer, Sprecherin für Wirtschaftspolitik, und Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:
Wir begrüßen, dass sich das Kabinett auf eine Postgesetz-Novelle verständigt hat. Nach über 25 Jahren ist es dringend erforderlich, das Postgesetz zu modernisieren. Bei der letzten Novelle war Google gerade erst gegründet worden, das Smartphone noch Zukunftsmusik und Amazon steckte noch nicht einmal in den Kinderschuhen.
Der heute im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die weiteren Beratungen im Bundestag. Wir Grüne verfolgen dabei zwei Ziele: Die Sicherung der Daseinsvorsorge bei der Post- und Paketzustellung sowie die Stärkung des fairen Wettbewerbs mit hohen ökologischen und sozialen Standards.
Die große Stärke des Gesetzentwurfs ist es, dass verlässliche, planbare Rahmenbedingungen für die Erbringung des Universaldienst in Deutschland gesichert werden. Menschen werden mit Post- und Paketlieferungen versorgt, egal, ob sie auf einer nordfriesischen Insel oder in den bayerischen Alpen wohnen. Der Universaldienst wird so ausfinanziert, dass er Basisdienstleistungen erbringen kann, ohne damit den Wettbewerb zu verzerren. Das ist die Stärke des Entwurfs des neuen Postgesetzes.
Wir begrüßen auch sehr, dass Anreize für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor gesetzt werden. Nachtflüge gehören dann der Vergangenheit an. Der CO2-Fußabdruck des Post- und Paketsektors wird transparenter werden. Damit vergrößern sich auch die Entscheidungsspielräume der Kund*innen, klimaneutrale Dienstleistungen einzukaufen. Das ist unbürokratisch und einfach – genau so, wie Klimaschutz unserer Meinung nach sein soll.
Bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Arbeitnehmer*innenschutz bleibt der Gesetzentwurf jedoch deutlich hinter den Anforderungen zurück. Gerade im Paketbereich arbeiten viele Menschen sehr schwer. Sie vor Lohndumping und Ausbeutung zu schützen, muss ein gemeinsames Ziel in der Koalition sein. Zwar sieht der Gesetzentwurf weiter ein Lizenzverfahren für alle Dienstleistungserbringer*innen vor und stärkt die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Aufsicht. Bei der Regelung der Subunternehmerketten bleibt der Entwurf aber zu schwach. Der jüngste Bericht der Generaldirektion Zoll machte deutlich, dass gerade die Paketbranche anfällig ist für kriminelle Strukturen und die Umgehung arbeitsrechtlicher Vorgaben. Hier müssen wir im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern nachbessern.