Pressemitteilung vom 20.09.2022

Endlich werden Rechte LSBTIQ-Geflüchteter konsequent geschützt

Zur Entscheidung des Bundesinnenministeriums, die sogenannte Dienstanweisung bezüglich LSBTIQ-Geflüchteter zu überarbeiten und diese damit besser zu schützen, erklären Filiz Polat, stellv. Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat, und Ulle Schauws, Sprecherin für Familie, Senior*innen, Frauen, Jugend und Queer:

Dass der Staat vorschreibt, dass Menschen in Ländern, in denen sie aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt werden, diskret zu leben haben und in dessen Folge kein Asyl erhalten, war und ist ein Skandal. Es ist gut, dass die Ampel diese Vorgabe jetzt abschafft.

Ministerin Faeser setzt mit dieser Änderung der Asylverfahrenspraxis beim BaMF den von der Ampelkoalition eingeleiteten Paradigmenwechsel fort: Die Menschenrechte queerer Geflüchteter werden nun endlich konsequent in unserer Asylpraxis verankert, so dass Asylanträge von LSBTIQ-Geflüchteten nicht mit Verweis auf ein "diskretes" Leben oder Prognosen über ein zukünftiges Coming-out im Herkunftsland abgelehnt werden dürfen. Damit folgt unsere Koalition nicht zuletzt höchstrichterlicher Rechtsprechung des EuGH und des BVerfG: Das Diskretionsgebot ist und war unzulässig.

Die Entscheidung ist überfällig und richtig, sollte aber für zukünftige Vorhaben in Umsetzung des Koalitionsvertrages selbstverständlicher sein. Wir erwarten deshalb, dass unmittelbar auf alle noch laufenden behördlichen Verfahren die Bescheide entsprechend korrigiert werden. Auch sollten in einschlägigen gerichtlichen Verfahren, in denen bereits im Sinne der queeren Geflüchteten entschieden wurde, mit sofortiger Wirkung auf weitere Rechtsmittel verzichtet beziehungsweise diese zurückgezogen werden. Denn für die Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab und nichts anderes.

Foto von Ulle Schauws MdB
Ulle Schauws
Leiterin der AG Familie, Senior*innen, Frauen, Jugend und Queer (Sprecherin)