Pressemitteilung vom 26.03.2024

Fall Assange – Urteil des britischen High Court macht Hoffnung

Zum Urteil des britischen High Court zum Berufungsantrag von Julian Assange erklären Erhard Grundl und Max Lucks:

 

Erhard Grundl, Sprecher für Medienpolitik:

„Von London geht das Zeichen aus, dass Investigativjournalismus eben Journalismus ist und kein Verrat. Das heutige Urteil ist ein starkes Zeichen für die universell geltende Pressefreiheit und spricht für die Rechtsstaatlichkeit in Großbritannien. Der Fall Assange bleibt aber weiterhin ein Ausnahmefall: Seine Haft im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh erweckt den Eindruck, Assange sei schwerkriminell. Assange ist kein Verräter oder Spion, er hat nur seinen Job gemacht. Die Aufdeckung von Kriegsverbrechen und geschönten zivilen Opferzahlen ist von der Pressefreiheit gedeckt.“

 

Max Lucks, Obmann im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

„Es liegt in der Hand der britischen Regierung, diesem beschämenden Verfahren ein Ende zu setzen. Die Entscheidungsgewalt der britischen Regierung ist heute ein Stück weit kleiner geworden. Die Auslieferungszusage muss zurückgenommen werden. Wir appellieren weiterhin an die US-Regierung, die Anklagen gegen Julian Assange sowie die Auslieferungsersuche fallen zu lassen und so seine politische Verfolgung endlich zu beenden. Wir setzen uns weiterhin für seine Freilassung ein.“