Pressemitteilung vom 28.07.2022

Frontex: Einsatz in Griechenland muss überprüft werden

Zum Spiegel-Bericht über die EU-Grenzschutzagentur erklärt Julian Pahlke, Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Der aktuelle Spiegel-Bericht über den Report der EU-Anti-Betrugsbehörde OLAF zur EU-Grenzschutzagentur Frontex bestätigt einmal mehr den Verdacht, dass die EU-Agentur ein tiefes strukturelles Problem mit der Achtung seiner menschenrechtlichen Verpflichtungen hat.

Wenn sich die Berichterstattung über den bislang nicht öffentlichen Bericht als korrekt erweist, muss das Konsequenzen haben.

Sind der Agentur schwerwiegende und anhaltende Verstöße gegen Grundrechte oder Verpflichtungen des internationalen Schutzes bekannt, muss die Exekutivdirektorin laut Frontex-Verordnung die Tätigkeit der Agentur aussetzen oder beenden. Das offensichtliche Zurückweisen Schutzsuchender durch den griechischen Grenzschutz verletzt das Völkerrecht.

Das Beobachten, Dulden oder gar Vertuschen von illegalen Pushbacks ist unter keinen Umständen akzeptabel - weder von der Frontex-Führung noch von der EU-Kommission. Eine Überprüfung des Einsatzes in Griechenland ist daher dringend notwendig.

Zudem braucht es endlich klare Kriterien für die Anwendung des Artikels 46 der Frontex-Verordnung. Frontex muss im Einklang mit Völker- und Menschenrechten agieren. Frontex ist eine Grenzschutzagentur, aber der Schutz von Grenzen muss menschenrechtskonform sein und durchlässig für Menschen, die Schutz brauchen. Es ist die Aufgabe der EU-Kommission, die brutale Praxis der griechischen Polizei zu untersuchen und Konsequenzen zu ziehen - und im Zweifel auch ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.