Pressemitteilung vom 01.02.2024

Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe

Anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts erklärt Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss:

Heute wird unser Gesetz endlich Wirklichkeit: Die Ersatzfreiheitsstrafe wird halbiert, die aufsuchende Sozialarbeit gestärkt und die gemeinnützige Arbeit als Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe erleichtert.

Ins Gefängnis, weil das Geld für Bustickets fehlte - eine Ersatzfreiheitsstrafe wird verhängt, wenn eine zu einer Geldstrafe verurteilte Person diese Geldstrafe nicht bezahlt. Die Person musste bisher also die Tagessätze der Geldstrafe im Gefängnis "absitzen". Dran gibt es schon lange Kritik von Juristinnen und Armutsforschern. Bis zu einem Drittel der Gefangenen in Justizvollzugsanstalten sitzen aufgrund der Ersatzfreiheitsstrafe ein.

Als Ampel haben wir den Umrechnungsmaßstab verändert, sodass in Zukunft die Ersatzfreiheitsstrafe nur halb so lange dauert. Es handelt sich um einen historischen Durchbruch, denn schon zehnmal sind entsprechende Initiativen aus Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in der Vergangenheit gescheitert.

Klar ist aber auch: Damit wird das Problem noch nicht an der Wurzel gepackt. Was wir dazu noch brauchen ist eine umfassende Entkriminalisierung all der Straftatbestände, die im wissenschaftlich erforschten Zusammenhang mit Armut stehen. Denn es ist nicht gerecht, wenn Menschen für ihre Armut bestraft werden.