Pressemitteilung vom 13.04.2022

Kabinettsbeschluss: Spürbare Unterstützung für rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner*innen

Zum Gesetzentwurf zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand, der heute im Kabinett beschlossen wurde, erklärt Markus Kurth, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Rund drei Millionen Menschen mit kleinen Erwerbsminderungsrenten blieben in den letzten acht Jahren von der Großen Koalition unberücksichtigt. Dabei haben Personen, die vor 2018 in die Erwerbsminderungsrente gehen mussten, durchschnittlich nur gut 700 Euro pro Monat bezogen. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat stets gefordert, die erwerbsgeminderten Rentner*innen im Bestand durch einen pauschalen Zuschlag besserzustellen. Das macht jetzt das erste Rentengesetz der neuen Koalition mit Grüner Beteiligung. Es ist nicht nur ein Baustein zur Linderung von Armut, sondern auch ein Zeichen der Anerkennung: Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten konnte, hat eine ordentliche Rente verdient. Konkret bedeutet dies: Wer vor 2018 erstmals eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat, erhält nun einen regelmäßigen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent.

Wir haben uns im Koalitionsvertrag darüber hinaus darauf verständigt, die Rahmenbedingungen des Arbeitens so zu verbessern, dass Beschäftigte eine Erwerbsminderungsrente gar nicht erst in Anspruch nehmen müssen. Dazu stärken wir die Prävention. Die Rehabilitation werden wir stärker auf den Arbeitsmarkt ausrichten. Der „Ü45- Gesundheits-Check“ braucht dringend eine gesetzliche Grundlage und eine flächendeckende Verbreitung. Um das Ziel eines gesünderen und längeren Arbeitens zu erreichen, steht aber auch die Wirtschaft in der Verantwortung. Alterns- und altersgerechtes Arbeiten muss in allen Unternehmen zum Standard werden – ein wichtiger Beitrag in Zeiten des demografischen Wandels, der Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt hält und gleichzeitig das gesetzliche Rentenniveau stabilisiert.