Pressemitteilung vom 27.02.2023

Kinderschutz geht vor

Zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Regulierung für an Kinder gerichtete Werbung erklärt Renate Künast, Sprecherin für Ernährung und Landwirtschaft:

Es ist gut, dass nun ein ambitionierter Gesetzentwurf zur Regulierung von an Kinder gerichtete Werbung auf den Weg gebracht wird. Die Gesundheit der Kinder zu schützen, ist unser aller Aufgabe. Dazu haben wir uns mit der Kinderrechtskonvention verpflichtet. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf kommt diesem Schutzauftrag nach und stellt endlich die Gesundheit der Kinder in den Vordergrund.

Kindermarketing für Zuckerbomben oder zu fettige und salzige Snacks findet sich vom Fernsehen bis Social Media fast überall. Die Süßwarenindustrie hat im Jahr 2021 ihre Werbeausgaben auf eine Milliarde Euro gesteigert. Aus gutem Grund: Denn Kindermarketing hat großen Einfluss auf die Auswahl, Vorlieben und Kaufwünsche von Kindern.

Aber die Werbung führt auch zu einer Steigerung des Verzehrs und befördert Übergewicht und Karies von Kindern. In Deutschland sind bereits 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen übergewichtig und 6 Prozent adipös. Die Lebensmitteindustrie darf Werbung auch an Kinder adressieren, aber bitte für ausgewogene Lebensmittel. Denn Kinderschutz geht vor Konzerninteressen.