Pressemitteilung vom 02.11.2022

Reform stärkt Asylsuchende und entlastet die Behörden

Zur Neufassung des Asylgesetzes erklärt Filiz Polat, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Mit den am Mittwoch vom Bundeskabinett vorgeschlagenen Änderungen des Asylgesetzes setzt die Ampel ein weiteres wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Vor allem begrüßen wir die gesetzliche Verankerung flächendeckender, behördenunabhängiger Asylverfahrensberatung. Asylsuchende verfügen in der Regel nicht über Kenntnisse zum Ablauf unserer Asylverfahren. Umso mehr sind sie auf eine umfassende und neutrale Beratung angewiesen. Dies führt nachweislich zu einer höheren Qualität der Asylbescheide und entlastet auch die Gerichte, weil weniger Bescheide beklagt werden.

Ein großer Fortschritt ist auch die Streichung der obligatorischen, anlasslosen Widerrufsprüfung positiver Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Aktuell werden Asylbescheide grundsätzlich nach drei Jahren überprüft, obwohl offensichtlich noch Schutzbedürftigkeit, etwa durch Kriegsgeschehen im Herkunftsland, vorliegt. Diese Praxis ist ebenso unverhältnismäßig wie aufwändig: Denn beim BAMF werden somit unzählige Kapazitäten an Personal gebunden, die an anderer Stelle für die Beschleunigung der Asylverfahren benötigt werden. Die Neuregelung führt also zu einer Entlastung des BAMF.