Pressemitteilung vom 04.12.2023

Risiken rassistischer Diskriminierung durch polizeiliche Datenverarbeitung

Zur Veröffentlichung des achten Jahresberichts des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) erklären Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik, und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Digitales:

Die nationale Menschenrechtslage Deutschlands hat sich in den vergangenen Jahren verschlechtert. Verbesserungen sind längst überfällig. Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte leistet dazu einen wichtigen Beitrag, indem er eine empirische Informationsgrundlage schafft.

Die Risiken rassistischer Diskriminierung durch automatisierte Datenverarbeitung nehmen mit der fortschreitenden Digitalisierung zu. Der teils überambitionierte Einsatz im polizeilichen Kontext ist eine rechtsstaatlich fragwürdige Entwicklung. Die Verarbeitung sensibler Daten wie Hautfarbe oder vermeintliche ethnische Herkunft birgt enorme Risiken. Das Diskriminierungsverbot ist ein fundamentaler Bestandteil unserer Rechtsordnung. Es verbietet klar und deutlich jegliche Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Religion oder anderer physischer Merkmale. Die Verarbeitung sensibler Daten sollte daher nur in absoluten Ausnahmefällen und unter strengsten Schutz- und Transparenzkriterien erfolgen. 

Bereits Anfang November hat die regelhafte Überprüfung im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gezeigt, wo wir in Deutschland noch Handlungsbedarf zur Verbesserung der Menschenrechtslage haben. Das Diskriminierungsverbot muss auch von unseren Behörden auf Bundes- und Länderebene zwingend vollständig umgesetzt werden. Alle Menschen sind vor rassistischer Diskriminierung zu schützen.

Die Empfehlungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte nehmen wir daher zum Anlass, weiter an der politischen Umsetzung zur Wahrung der Menschenrechte zu arbeiten. Einmal mehr zeigt das Institut die Bedeutung seiner Aufgabe, wir danken dem Institutsteam für sein herausragendes Engagement.