Pressemitteilung vom 15.06.2022

Tarifvertrag für Fahrdienst des Deutschen Bundestages muss Signalwirkung für Gesellschaften des Bundes haben

Zur Einigung zu einem Tarifvertrag für den Fahrdienst des Deutschen Bundestages erklärt Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:

Wir freuen uns, dass die dritte Tarifverhandlungsrunde zwischen ver.di und dem Fahrdienst des Deutschen Bundestages zu einem Haustarifvertrag geführt hat. Durch diesen Tarifvertrag verbessern sich die Löhne und Arbeitsbedingungen der Fahrer*innen der Mitglieder des Bundestages. Der Tarifvertrag muss eine Signalwirkung für die noch tariflosen Gesellschaften des Bundes haben.

Outsourcing zum Zwecke des Lohndumpings muss besonders für staatliche Arbeitgeber ein No-Go sein. Die Stärkung des Tarifvertragssystems und der Tarifbindung sind Ziele der Ampel-Koalition. Die weißen Flecken bei der Tarifbindung von Gesellschaften mit Beteiligung des Staates müssen endlich entfernt werden. 

Der Fahrdienst des Deutschen Bundestages, der durch die BW Fuhrpark Service GmbH organisiert wird, stellt die Fahrer*innen für die Fahrbereitschaft der Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Der neue Haustarifvertrag orientiert sich insbesondere beim Entgelt, Urlaub und der Arbeitszeit am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).