Pressemitteilung vom 18.05.2022

Versorgungssicherheit mit Gas in Europa schnell sicherstellen

Zur Planungsbeschleunigung für LNG-Terminals erklärt Stefan Wenzel, Sprecher für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

Das LNG-Gesetz ist notwendig, um uns kurzfristig aus der Abhängigkeit von russischen Energielieferungen zu befreien und die Wärmeversorgung im Winter sicherzustellen. Dauerhafte Energieunabhängigkeit gibt es nur mit möglichst vielen Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz. Deshalb werden wir das Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau massiv beschleunigen.

Das LNG-Gesetz ermöglicht den raschen Aufbau eigener Import-Infrastrukturen jenseits von Russland. Von der EU vorgesehene Notfall-Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung gibt es nur für die sehr eilbedürftigen schwimmenden Einheiten und notwendige Leitungen. Beim Bau und Betrieb müssen dennoch alle Umweltregeln eingehalten werden. Für die festen Terminals gilt weiterhin die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung mit den Untersuchungen zum Klima- und Artenschutz, Wassernutzung und anderen Umweltschutzgütern. Darauf haben sich die Ampel-Fraktionen verständigt und den Gesetzesentwurf dazu nachgeschärft.

Aller Voraussicht nach werden zwei schwimmende Flüssigerdgaseinheiten schon im nächsten Winter den Import sicherstellen. Die Versorgungssicherheit in Deutschland steigt damit erheblich. Zugleich können andere EU-Staaten unterstützt werden, die sich in noch größerer Abhängigkeit von russischem Erdgas befinden.

Der Aufbau von LNG-Terminals darf nicht in die Sackgasse eines dauerhaften Imports von fossilem Erdgas führen. Schwimmende Anlagen sind allein aufgrund der enormen Kosten nur kurzfristige Alternativen für die Versorgung. Spätestens 2035 müssen dem Gesetz zufolge auch für feste Terminals Genehmigungen für die Umrüstung auf klimaneutrale Gase, beispielsweise grünem Wasserstoff, vorliegen. Schon jetzt sollten Verträge im Gashandel als Energiepartnerschaften angelegt werden, die mit einer Wechsel-Klausel versehen werden. Nach der Hälfte der Bezugsdauer soll dabei eine Umstellung auf regenerative Quellen erfolgen, so dass etwa grüner Wasserstoff oder Ammoniak nach Deutschland importiert wird.