Pressemitteilung vom 13.11.2023

Wir passen das Bundesvertriebenengesetz an aktuelle Lebensrealitäten an

Zur heutigen öffentlichen Anhörung zum Bundesvertriebenengesetz erklärt Katrin Göring-Eckardt, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:

Mit den Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes wollen wir ein Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler*innen ermöglichen, das an ihre aktuellen Lebensrealitäten und Umstände angepasst ist. Noch in dieser Woche soll die Gesetzesänderung verabschiedet werden. Das schafft die notwendige Klarheit für die Betroffenen.

Unser Ziel ist es, zu einer vorherigen Aufnahmepraxis für Spätaussiedler*innen zurückzukehren. Seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde das Aufnahmeverfahren restriktiver, was zu einer erhöhten Ablehnung von Anträgen führte. Durch die geplante Änderung möchten wir einen verbesserten Zugang nach Deutschland über das Bundesvertriebenengesetz ermöglichen.

Zudem setzen wir uns dafür ein, dass die Aktenvernichtung von Spätaussiedlerdaten ein Ende hat. Die gesetzliche Neuregelung sieht eine verbesserte Datenaufbewahrung und -übermittlung vor.

Als bündnisgrüne Fraktion haben wir uns dafür stark gemacht, mit der Gesetzesänderung ein besonderes Augenmerk auf die aktuelle Gefahrenlage für Spätaussiedler*innen aus der Ukraine und den angrenzenden Gebieten zu legen. Der russische Angriffskrieg trifft die Menschen dort jeden Tag. Wir stellen nun sicher, dass Betroffene im Falle einer Flucht weiterhin ihren Anspruch als Spätaussiedler*in geltend machen können.

Vor 70 Jahren wurde das Bundesvertriebenengesetz vom deutschen Bundestag ins Leben gerufen. Dieses Gesetz symbolisiert unsere historische Verantwortung gegenüber den deutschen Minderheiten in den osteuropäischen Staaten sowie der ehemaligen Sowjetunion und ihren besonderen Belastungen infolge des Zweiten Weltkrieges. Es steht für Wiedergutmachung – eine Überzeugung, für die wir Bündnisgrüne bis heute einstehen.