Statement vom 10.07.2023

Armin Grau zur Einigung über Eckpunkte der Krankenhausreform

Zur Einigung über Eckpunkte der Krankenhausreform erklärt Armin Grau, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Mit der heutigen Einigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Meilenstein der Krankenhausreform geschafft. Die beschlossenen Eckpunkte bilden nun ein gemeinsames Grundverständnis der Reformziele und die gesetzgeberische Arbeit kann beginnen.

Für uns Grüne ist dabei zentral, dass die Qualität der Versorgung gestärkt werden muss. Wichtige Schlüssel sind dabei Einheitlichkeit und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie nur in Häusern versorgt werden, die die nötigen Qualitätsanforderungen auch tatsächlich erfüllen. Patientinnen und Patienten von Friedrichshafen bis Flensburg und von Dresden bis Aachen benötigen das richtige Krankenhaus, zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Gleichzeitig braucht das Personal in den Krankenhäusern einen Ausweg aus dem ökonomischen Hamsterrad der Fallpauschalen. Nötig ist dafür eine verlässliche Finanzierung der Häuser, auch in der Grundversorgung. Zugleich braucht es Anreize für eine bessere Vernetzung der Versorgung auch über die Sektorengrenzen hinweg.

Die nötigen gesetzlichen Regelungen müssen nun zügig auf den Weg gebracht und im parlamentarischen Verfahren beraten werden. Der Zeitplan ist sehr ambitioniert, klar ist aber auch, aufgrund der großen wirtschaftlichen wie personellen Probleme vieler Krankenhäuser duldet die Krankenhausreform keinen Aufschub. Ganz konkret beabsichtigen wir, die Kliniken mit einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung in Ergänzung zu Fallpauschalen zu stärken. Auf Grundlage bisheriger Fallpauschalen könnten viele Kliniken, insbesondere in Ostdeutschland, nicht überleben. Darüber hinaus gewährleisten wir mittels einheitlicher Leistungsgruppen ein hohes Maß an Strukturqualität und bieten den Patientinnen und Patienten mit einer Übersicht der Versorgungsstufen der Kliniken Orientierung und Transparenz. Davon unberührt bleibt die Kompetenz für die Krankenhausplanung allein bei den Ländern, denen durch die Reform weiterhin ausreichend Gestaltungsfreiheit zur eigenständigen Standortplanung bleibt.“