Statement vom 15.11.2023

Britta Haßelmann und Katharina Dröge zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 erklären Britta Haßelmann und Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende:

„Wir respektieren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und werden sie selbstverständlich beachten. Gleichzeitig ist wichtig, dass die Beratungen zum Haushalt 2024 fortgesetzt werden und der Haushalt planmäßig in Kraft treten kann. Das haben wir gemeinsam mit den Fraktionsvorsitzenden von SPD und FDP besprochen.

Die Auswirkungen des Urteils werden wir sorgfältig prüfen. Die Programme des Klima- und Transformationsfonds sind extrem wichtig für Klimaschutz, die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und eine zukunftsfähige Wirtschaftspolitik. Sie stehen im Kern der Politik dieser Koalition.“