Statement vom 09.05.2022

Canan Bayram und Hanna Steinmüller zur Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts

Zur öffentlichen Anhörung zur Wiederherstellung des kommunalen Vorkaufsrechts erklären Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Canan Bayram:

„Das kommunale Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet muss schnellstmöglich wiederhergestellt werden. Darauf haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts verständigt. Deshalb gehe ich davon aus, dass sich alle Koalitionspartner auch an unsere Vereinbarung halten und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen werden.“

Hanna Steinmüller:

„Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein zentrales Werkzeug für Städte und Gemeinden, um Bürger*innen vor Verdrängung zu schützen und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Es muss darum zügig wieder effektiv und rechtssicher ausgestaltet und weiter gestärkt werden. Wir begrüßen es sehr, dass die Debatte darüber nun endlich Fahrt aufnimmt und erwarten, bald einen Gesetzentwurf des Ministeriums im Parlament beraten zu können. Die Mieter*innen und die Kommunen zählen auf uns.“