Statement vom 28.06.2022

Helge Limburg zum heutigen Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Sachsenhausen

Zum heutigen Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen ehemaligen Wachmann des KZ Sachsenhausen erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

„Wir sind es den Opfern von NS-Verbrechen schuldig, auch bei Straftaten, die mehr als 80 Jahre her sind, weiterhin eine juristische Aufarbeitung vorzunehmen. Deshalb begrüße ich das heutige Urteil gegen einen Wachmann in einer SS-Totenkopfkompanie. Jeder und jede, der und die Teil des NS-Tötungsräderwerks war, soll weiterhin zur Rechenschaft gezogen werden. Mord und die Beihilfe dazu verjähren nicht. Ebenso wenig die persönliche Schuld der Täterinnen und Täter. Wir haben aber nicht nur die Pflicht, mit den Mitteln des Rechtsstaates diese Taten abzustrafen. Vielmehr müssen wir mit einer lebendigen Erinnerungskultur und umfassender Bildungsarbeit hier und heute demokratischen Widerstand gegen menschenverachtendes Gedankengut leisten.“