Statement vom 02.11.2022

Jan-Niclas Gesenhues zum Kabinettsbeschluss zum Einwegkunststofffondsgesetz

Zum Kabinettsbeschluss zum Einwegkunststofffondsgesetz erklärt Jan-Niclas Gesenhues, Sprecher für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:

„Die Bundesregierung ist heute mit dem Einwegkunststofffondsgesetz einen weiteren Schritt im Kampf gegen die Plastikflut gegangen. Der Einwegkunststofffonds stärkt das Verursacherprinzip. Diejenigen, die Einmalplastik in Umlauf bringen, leisten nun einen finanziellen Beitrag zur Beseitigung des Mülls.

Die Einnahmen kommen den Entsorgern zugute, die den öffentlichen Raum von Einwegkunststoffprodukten wie Luftballons, Tüten und Getränkebechern befreien. Dazu zahlen die Hersteller eine Abgabe in einen Fonds ein, aus denen die öffentlich-rechtlichen Entsorger eine Erstattung für ihre Kosten erhalten. Damit unterstützen wir vor allem die Kommunen und Städte und entlasten die Allgemeinheit. Mit dem Fonds setzen wir außerdem die erweiterte Herstellerverantwortung um. Diese besagt, dass Hersteller auch Verantwortung für ihre Produkte am Ende der Nutzungsphase übernehmen und zum Beispiel an den Kosten der Entsorgung beteiligt werden.

Mich freut es, dass wir heute einen Schritt weiter in Richtung einer müllfreien Umwelt und einer umfassenden Herstellerverantwortung gegangen sind. Dennoch liegt immer noch ein langer Weg vor uns, um die gesellschaftlichen Kosten von schädlichen Einwegprodukten aller Art wirklich im Preis abzubilden. Daran arbeitet unsere Bundesregierung auf nationaler wie auf europäischer Ebene.“