Statement vom 01.11.2022

Karoline Otte und Filiz Polat zur Aufnahme von Schutzsuchenden

Zur Aufnahme von Schutzsuchenden anlässlich der Ministerpräsident*innenkonferenz am 2. November erklären Karoline Otte, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Filiz Polat, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat:                                   

Karoline Otte:
„Die Aufnahme von Schutzsuchenden ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die Solidarität, aber auch eine faire Kostenteilung zwischen Bund und Ländern erfordert. Es muss bei der Ministerpräsident*innenkonferenz eine Entscheidung für eine rückwirkende Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Kosten für alle Geflüchteten geben. Als Grundlage gelten die Vereinbarungen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April sowie die Aussage im Koalitionsvertrag zur Verstetigung einer Bundesbeteiligung an den Aufwendungen von Ländern und Kommunen.

Es gilt, die Kommunen zu entlasten und Planungssicherheit zu schaffen, denn die Kommunen sind der Ort, an dem Geflüchtete integriert und versorgt werden. Es braucht nun pragmatische Lösungen und konkrete Zusagen. Eine Einigung darf nicht erneut vertagt werden.“

Filiz Polat:

„Die Zusage des Bundeskanzlers zur finanziellen Unterstützung von Ländern und Kommunen für Geflüchtete aus der Ukraine und alle übrigen Menschen aus anderen Kriegs- oder Konfliktregionen, die unseres Schutzes bedürfen, gilt. Die aktuellen Herausforderungen sind groß, aber sie müssen gemeinsam und solidarisch gestemmt werden. Was nicht geht, ist, die Auseinandersetzungen über Verteilung und Finanzierung auf dem Rücken der Geflüchteten auszutragen. Menschen, die vor schwerem Leid aus Afghanistan oder Syrien zu uns fliehen, dürfen nicht zu Geflüchteten zweiter Klasse gemacht und gegen Ukrainer*innen ausgespielt werden, die bei uns Zuflucht suchen. Das Grundrecht auf Asyl gilt für alle.“