Statement vom 15.05.2023

Karoline Otte zum heutigen Erscheinen des Kommunalpanels

Zum heutigen Erscheinen des Kommunalpanels, welches im Auftrag der KfW die aktuelle kommunale Finanzlage analysiert, kommentiert Karoline Otte, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Bauwesen, Stadtentwicklung und Kommunen:

„Investitionen sichern unsere Zukunft – diese wichtige Botschaft bekräftigt das diesjährige Kommunalpanel und zeigt, wie wichtig eine adäquate Mittelausstattung vor Ort ist. Ohne diese Mittel können Kommunen den aktuellen Herausforderungen nicht gerecht werden. Wenn Städte und Gemeinden vor Ort nicht handlungsfähig sind, dann scheitern wir gesamtstaatlich an den großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir beobachten ein zunehmendes Auseinanderdriften der Realitäten zwischen wohlhabenden und finanzschwachen Kommunen, das müssen wir unbedingt verhindern. Der kommunale Investitionsstau verstetigt sich auf dem hohen Niveau von 165,6 Mrd. Euro.

Als Grüne Bundestagfraktion haben wir diese Entwicklungen klar im Blick und handeln. In der Ampel haben wir insbesondere in der Förderlandschaft angesetzt. Im letzten Jahr haben wir beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) novelliert und werden damit die kommunale Daseinsvorsorge und den Klimaschutz stärken. Darüber hinaus haben wir die Finanzierung von Sportstätten gesichert und die Kommunen während der Energiekriese nicht zurückgelassen. Nur so konnten die Kommunen trotz harter Bedingungen ihre Finanzsituation stabilisieren.

Den kommunalen Investitionsstau verringern wir auch dadurch, dass wir strukturschwache Kommunen gezielt entlasten. Für uns als Grüne Bundestagsfraktion ist klar, dass die Übernahme der kommunalen Altschulden hierbei ein wichtiger Schritt ist, den wir als Ampel gehen müssen. Ganze Regionen erhalten damit wieder eine Zukunfts- und Handlungsperspektive.

Darüber hinaus ist der Auftrag für die Politik klar: Bund und Länder müssen weiter an der zielgenauen Mittelvergabe für kommunale Finanzmittel arbeiten. Dies gilt insbesondere für Klimainvestitionen im Wärme- und Verkehrsbereich. Auch die Mittel zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten müssen nicht nur einmalig angehoben, sondern dauerhaft verstetigt werden.“