Statement vom 10.04.2024

Konstantin von Notz und Misbah Khan zum Kabinettsbeschluss für einen Vermittlungsausschuss für das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Zum Kabinettsbeschluss für einen Vermittlungsausschuss für das Onlinezugangsgesetz (OZG) erklären Konstantin von Notz, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Misbah Khan, Mitglied im Ausschuss für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für Digitales:

„Eine bürgernahe digitale Verwaltung ist längst überfällig. Sie hat das Potential, die Kommunikation zwischen Bürgern und Staat grundlegend zu verändern. Für Unternehmen werden zudem bürokratische Hürden abgebaut, Kosten gespart und die Standortattraktivität erhöht.

Das reformierte Onlinezugangsgesetz (OZG), welches mit großer Mehrheit im Bundestag beschlossen wurde, war ein wichtiger Meilenstein, um den seit Jahren bestehenden Reformstau anzugehen und das schleppende Tempo in der Verwaltungsdigitalisierung endlich zu erhöhen.

Nachdem die unionsgeführten Länder im Bundesrat das zustimmungspflichtige Gesetz ohne wirkliche inhaltliche Debatte abgelehnt haben, stand die Frage des weiteren Vorgehens offen im Raum. Wir begrüßen die jetzige Initiative der Bundesregierung, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Bund und Länder stehen nun in der gemeinsamen Verantwortung, schnellstmöglich in ein konstruktives Verfahren einzusteigen. Nur so kann die wichtige Reform zeitnah umgesetzt werden. Eine erneute Blockadehaltung der unionsgeführten Länder wäre rein parteitaktisch motiviert und auch angesichts der großen politischen Versäumnisse der Vergangenheit inakzeptabel.

Klar ist: In einem Vermittlungsausschuss werden politische Kompromisse ausgehandelt. Genauso klar ist: Hierfür müssen zunächst stichhaltige Sachargumente vorgetragen werden. Auch dürfen mühsam geschaffene Schutzstandards nicht abgesenkt werden, nur weil man sich bislang nicht bezüglich der Frage der genauen Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern einigen konnte.“