Statement vom 06.04.2023

Maria Klein-Schmeink zur aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung

Zur aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Mit der Kindergrundsicherung erleichtern wir armen und armutsgefährdeten Familien den Zugang zu den ihnen zustehenden Hilfen erheblich.

Allein dadurch, dass endlich mehr Familien erreicht werden, die Anspruch auf den heute schon bestehenden Kinderzuschlag haben, werden erhebliche Mehrkosten entstehen. Das Kindergeld wird nach § 11 Abs. 1 SGB II auf das Bürgergeld angerechnet. Das heißt eine Erhöhung des Kindergeldes bedeutet eine dementsprechende Kürzung des Bürgergelds, wodurch Familien im Transferleistungsbezug von der Erhöhung bislang nicht profitieren. Es ist deshalb irreführend, wenn man mit Verweis auf die erfolgte Erhöhung des Kindergeldes die Hände in den Schoß legen will.

Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass die Ampel mit der Kindergrundsicherung alle Kinder aus der Armut holen will und dazu auch das soziokulturelle Existenzminimum teilhabeorientiert neu definiert. Armutsbekämpfung gibt es nicht zum Nulltarif. Kinder müssen gesund und sorgenfrei aufwachsen können, sie müssen ihre Talente entfalten können, das sind wir jedem einzelnen Kind und unserer eigenen Zukunft schuldig.

Es ist an der Zeit, das Eckpunktepapier, das derzeit in der interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet wird, endlich im Kabinett zu beschließen. Es ist höchste Zeit, die Bremsen für die weitere Detailarbeit zu lösen."