Statement vom 28.03.2023

Stefan Schmidt zur verkürzten Datenspeicherung bei Privatinsolvenzen bei der Schufa-Auskunftei

Zur verkürzten Datenspeicherung bei Privatinsolvenzen bei der Schufa-Auskunftei erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

„Das sind wahrlich gute Nachrichten für Verbraucher*innen! Mit der langen Datenspeicherung von drei Jahren nach Privatinsolvenzen hat die Schufa den Menschen unnötig Steine in den Weg gelegt. Mit der verkürzten Speicherfrist von sechs Monaten bekommen die Verbraucher*innen Klarheit, Sicherheit und eine schnelle Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Endlich werden teilweise jahrelang zurückliegende Privatinsolvenzen kein Hindernis mehr sein, um z.B. einen neuen Strom- oder Mietvertrag abschließen zu können. Die Änderung war längst überfällig. Gut, dass die Schufa ihre Praxis ändern wird und damit auch einem bevorstehenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zuvorkommt.“