Statement vom 08.04.2022

Sven-Christian Kindler zur Klage der Union gegen den zweiten Nachtragshaushalt 2021

Zur Klage der Unionsfraktion gegen den zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 erklärt Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik:

„Der Nachtragshaushalt und die notwendige Inanspruchnahme der Ausnahmeregel nach dem Grundgesetz sind umfassend und detailliert begründet. Wir haben im parlamentarischen Verfahren die Zweckbindung der Ausgaben nochmal präzisiert. Wir sind überzeugt, dass der Haushalt verfassungsfest und zudem ökonomisch notwendig ist. Die schwerwiegenden ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie werden uns noch viele Jahre beschäftigen, weswegen es richtig ist, dass dafür der Haushaltsgesetzgeber jetzt auch Vorsorge trifft und Planungssicherheit für wichtige volkswirtschaftliche Investitionen sicherstellt. Der Nachtragshaushalt trägt dazu bei, ein Long Covid der deutschen Wirtschaft zu verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hat explizit den Gesetzgeber aufgefordert, beim Klimaschutz zur Wahrung der Freiheitsrechte zukünftiger Generationen jetzt zu handeln und nicht erst, wenn es so spät ist. In Zeiten der Bedrohung durch die Klimakrise die wirtschaftliche Erholung nach Corona gegen notwendigen Klimaschutz und die Transformation der Wirtschaft auszuspielen, ist brandgefährlich und zeigt wie rückständig die Wirtschaftspolitik der Union ist. Die Klage der Union ist gerade vor dem Hintergrund, dass Union und SPD 2020 ebenfalls über die Nutzung von Krediten aufgrund der Pandemie die Rücklage des Energie-und Klimafonds um 26 Milliarden erhöht haben, besonders scheinheilig. Die Doppelmoral der Union spricht für sich.“