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Wir geben der Tierhaltung eine Zukunft
- Wir Grüne im Bundestag wollen, dass Tiere in Zukunft besser gehalten werden. In der vergangenen Legislatur haben wir den Anfang gemacht, dass immer mehr Tierhalter*innen Tiere besser halten und sich zukunftsfähig aufstellen.
- Wir hatten dafür einen Maßnahmenmix aus Abbau von Hemmnissen, einer Förderung von insgesamt einer Milliarde Euro und eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht. Allerdings hat die Bundesregierung das Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung vorzeitig beendet. Diese Endscheidung gefährdet den Umbauprozess maßgeblich. Auch die Tierhaltungskennzeichnung steht derzeit auf der Kippe.
- Die wichtigen ersten Schritte, die wir in der Vergangenheit angestoßen haben, sollten erst der Anfang sein. Sie werden nun aber von der Bundesregierung rückabgewickelt.
Wir kämpfen für eine zukunftsfähige und tiergerechte Tierhaltung. Uns Grünen im Bundestag ist wichtig, dass Tiere besser gehalten werden, Verbraucher*innen dies beim Einkauf erkennen können und Tierhalter*innen eine Zukunftsperspektive erhalten. Dafür haben wir in der letzten Legislatur erste, wichtige Schritte unternommen und den Grundstein für den Umbau der Tierhaltung gelegt. 2023 wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und ein Gesetz zur Erleichterung baulicher Anpassung von Tierhaltungsanlagen verabschiedet. Ende April 2024 folgten die immissionsrechtlichen Anpassungen. Seit Beginn 2024 wurde auch der Umbau der Tierhaltung gefördert, und zwar sowohl der Stallumbau, als auch die Mehrkosten, die bei besserer Tierhaltung entstehen. Dafür hatten wir in der vergangenen Legislatur insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Das war nur als Anfang gedacht, denn das Geld hätte auch damit nicht für einen gesamten Umbau der Tierhaltung gereicht, der alle Tierarten und alle Vertriebswege umfasst.
Die aktuelle Bundesregierung hat die Förderung jedoch vorzeitig beendet. Das ist ein klarer Rückschritt für Tierhalter*innen und die Tiere. Außerdem wird die Förderung zukünftig auch nicht aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfolgen, wie vom Landwirtschaftsministerium immer wieder versprochen. Im Gegenteil, die Gelder werden sogar noch gekürzt. Das bedeutet, dass die Unterstützung für Betriebe künftig stark davon abhängt, wie viel Mittel die einzelnen Länder bereitstellen. Diese uneinheitliche Finanzierung erschwert eine flächendeckende Umsetzung des Tierhaltungsumbaus. Wir Grüne im Bundestag fordern eine verlässliche, langfristige und bundeseinheitliche Finanzierung beim Umbau. Dafür setzen wir uns weiterhin ein - auch aus der Opposition.
Zukunft der Tierhaltungskennzeichnung weiterhin unklar
Die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung ist ein großer Erfolg für den Verbraucher*innenschutz und die zukunftsfähige Tierhaltung. Mit der verpflichtenden Kennzeichnung können die Verbraucher*innen sich bewusst für eine von fünf Haltungsformen entscheiden und mit ihrem Einkauf bessere Tierhaltung unterstützen. Landwirte und Landwirtinnen können ihren Einsatz für bessere Tierhaltung allen zeigen. Das ist aber nur der Anfang. Unser Ziel ist, dass überall, wo Fleisch verkauft wird, es auch gekennzeichnet wird. Wir wollen eine Ausweitung auf weitere Tierarten wie Rinder und Geflügel, sowie eine verpflichtende Kennzeichnung in Restaurants und Kantinen. Dann können sich Verbraucher*innen überall für die besser gehaltenen Tiere entscheiden. In der letzten Legislatur hat die FDP das leider blockiert, jetzt hängt es an Union und SPD. Diese hatten sich zunächst zur Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung bekannt, doch seitdem wird die Umsetzung immer weiter verschoben, nun auf den 1. Januar 2027. Eigentlich hätte sie am 1. August 2025 in Kraft treten sollen.
Zuletzt hat die EU-Kommission festgestellt, dass die Weiterentwicklung, die die Bundesregierung geplant hatte und wofür das Gesetz immer wieder aufgeschoben wurde, nicht EU-rechtskonform ist. Die geplante Kennzeichnung ausländischer Ware stellt nach Ansicht der Kommission ausländisches Fleisch unter Umständen schlechter und behindert so den freien Warenverkehr. Die Bundesregierung muss ihren Gesetzentwurf nun anpassen, hier tut sich derzeit allerdings wenig. Stattdessen werden vonseiten CDU/CSU wieder Rufe nach der kompletten Abschaffung des Gesetzes laut. Das wollen wir unbedingt verhindern.
Die Menschen in Deutschland sollten ein Recht darauf haben, zu wissen, wie die Tiere hier eigentlich gehalten werden. Stattdessen erleben wir die nächste Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – mit dem Risiko, dass das Gesetz am Ende ganz beerdigt wird. Das wird weder dem Wunsch der Verbraucher*innen nach mehr Transparenz noch den Tieren gerecht.
Was ist im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geregelt?
In Zukunft soll jedes Stück frisches Schweinefleisch im Supermarkt gekennzeichnet sein. Damit jede*r Verbraucher*in die Haltung sofort auf den ersten Blick erkennen kann, ist die Kennzeichnung vorne platziert. Es gibt fünf Haltungsformen, die je nach Platz, Frischluftkontakt und Auslauf unterschiedlich ausfallen: Stall, Stall+Platz, Frischluftkontakt, Auslauf/Weide und Bio. Ein wichtiger Erfolg ist dabei ist eine eigens gekennzeichnete Haltungsform für Bio-Schweinefleisch, die im Vergleich zu den anderen Haltungsformen die beste Behandlung der Tiere bietet. Die eigene Biostufe ist Teil der Strategie, um das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 zu erreichen.
Den ständigen Bekenntnissen zu besserer Tierhaltung müssen jetzt konkrete Taten folgen. Wir brauchen ein verlässliches Konzept, wie der Umbau der Tierhaltung langfristig und tragfähig finanziert werden kann.
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