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Wir geben der Tierhaltung eine Zukunft

  • Wir Grüne im Bundestag wollen, dass Tiere in Zukunft besser gehalten werden. In der vergangenen  Legislatur haben wir den Anfang gemacht, dass immer mehr Tierhalter*innen Tiere besser halten und sich zukunftsfähig aufstellen.
  • Wir hatten dafür einen Maßnahmenmix aus Abbau von Hemmnissen, einer Förderung von insgesamt einer Milliarde Euro und eine verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg gebracht. Allerdings hat die neue Bundesregierung das Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung im September 2025 vorzeitig beendet. Diese Endscheidung gefährdet den Umbauprozess maßgeblich.
  • Die wichtigen ersten Schritte, die wir in der Vergangenheit angestoßen haben, sollten erst der Anfang sein. Sie werden nun aber von der Bundesregierung rückabgewickelt.

Wir kämpfen für eine zukunftsfähige und tiergerechte Tierhaltung. Uns Grünen im Bundestag ist wichtig, dass Tiere besser gehalten werden, Verbraucher*innen dies beim Einkauf erkennen können und Tierhalter*innen eine Zukunftsperspektive erhalten. Dafür haben wir in der letzten Legislatur erste, wichtige Schritte unternommen und den Grundstein für den Umbau der Tierhaltung gelegt. 2023 wurde das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und ein Gesetz zur Erleichterung baulicher Anpassung von Tierhaltungsanlagen verabschiedet. Ende April 2024 folgten die immissionsrechtlichen Anpassungen. Seit Beginn 2025 wurde auch der Umbau der Tierhaltung gefördert, und zwar sowohl der Stallumbau, als auch die Mehrkosten, die bei besserer Tierhaltung entstehen. Dafür hatten wir in der vergangenen Legislatur insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Das war nur als Anfang gedacht, denn das Geld hätte auch damit nicht für einen gesamten Umbau der Tierhaltung gereicht, der alle Tierarten und alle Vertriebswege umfasst. 

Die aktuelle Bundesregierung hat die Förderung jedoch vorzeitig beendet. Ursprünglich war geplant, das Programm zum Ende des Jahres einzustellen. Erst nach erheblichem Druck aus der Landwirtschaft und durch unseren Einsatz wurde die Antragsfrist noch bis Ende April 2026 verlängert. Dennoch bleibt dieser Zeitraum aus unserer Sicht deutlich zu knapp. Das ist ein klarer Rückschritt für Tierhalter*innen und die Tiere. Außerdem soll die Förderung zukünftig aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) erfolgen. Das bedeutet, dass die Unterstützung für Betriebe künftig stark davon abhängt, wie viel Mittel die einzelnen Länder bereitstellen. Diese uneinheitliche Finanzierung erschwert eine flächendeckende Umsetzung des Tierhaltungsumbaus. Wir Grüne im Bundestag fordern eine verlässliche, langfristige und bundeseinheitliche Finanzierung beim Umbau. Dafür setzen wir uns weiterhin ein - auch aus der Opposition.

Zukunft der Tierhaltungskennzeichnung weiterhin unklar

Die Einführung der Tierhaltungskennzeichnung ist ein großer Erfolg für den Verbraucher*innenschutz und die zukunftsfähige Tierhaltung. Mit der verpflichtenden Kennzeichnung können die Verbraucher*innen sich bewusst für eine von fünf Haltungsformen entscheiden und mit ihrem Einkauf bessere Tierhaltung unterstützen. Landwirte und Landwirtinnen können ihren Einsatz für bessere Tierhaltung allen zeigen. Das ist aber nur der Anfang. Unser Ziel ist, dass überall, wo Fleisch verkauft wird, es auch gekennzeichnet wird. Wir wollen eine Ausweitung auf weitere Tierarten wie Rinder und Geflügel, sowie eine verpflichtende Kennzeichnung in Restaurants und Kantinen. Dann können sich Verbraucher*innen überall für die besser gehaltenen Tiere entscheiden. In der letzten Legislatur hat die FDP das leider blockiert, jetzt hängt es an Union und SPD. Diese hatten sich zunächst zur Weiterentwicklung der Tierhaltungskennzeichnung bekannt, doch seitdem wird die Umsetzung immer weiter verschoben. 

Die Menschen in Deutschland sollten ein Recht darauf haben, zu wissen, wie die Tiere hier eigentlich gehalten werden. Stattdessen erleben wir die nächste Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes – mit dem Risiko, dass das Gesetz am Ende ganz beerdigt wird. Das wird weder dem Wunsch der Verbraucher*innen nach mehr Transparenz noch den Tieren gerecht.
Dr. Zoe Mayer, AG Leitung Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und Tierschutzbeauftragte

Was ist im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz geregelt?

In Zukunft wird jedes Stück Schweinefleisch im Supermarkt gekennzeichnet. Damit jede*r Verbraucher*in die Haltung sofort auf den ersten Blick erkennen kann, ist die Kennzeichnung vorne platziert. Es gibt fünf Haltungsformen, die je nach Platz, Frischluftkontakt und Auslauf unterschiedlich ausfallen: Stall, Stall+Platz, Frischluftkontakt, Auslauf/Weide und Bio. Ein wichtiger Erfolg ist dabei ist eine eigens gekennzeichnete Haltungsform für Bio-Schweinefleisch, die im Vergleich zu den anderen Haltungsformen die beste Behandlung der Tiere bietet. Die eigene Biostufe ist Teil der Strategie, um das Ziel 30 Prozent Ökolandbau bis 2030 zu erreichen.

Den ständigen Bekenntnissen zu besserer Tierhaltung müssen jetzt konkrete Taten folgen. Wir brauchen ein verlässliches Konzept, wie der Umbau der Tierhaltung langfristig und tragfähig finanziert werden kann.
Dr. Ophelia Nick, Sprecherin für Landwirtschaftspolitik

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