Entlastung für Mieter*innen

Faire Aufteilung des CO2-Preises bei Heizkosten

Dachsanierung: Ein Giebeldach von oben, auf dem die Dachlattung und ein Schlauch für eine Einblasdämmung zu sehen sind.
Mit dem Stufenmodell für den CO2-Preis führt die Ampelkoalition ein gerechteres System ein. Zudem wird dadurch die energetische Gebäudesanierung für Vermietende attraktiver. picture alliance | Silas Stein
10.11.2022
  • Bisher mussten Mieter*innen und Mieter den CO2-Preis bei den Kosten für Heizung und Warmwasser alleine tragen. Das war sozial ungerecht und klimapolitisch unsinnig.
  • Die Ampelkoalitoon hat nun eine neue Verteilung der Kosten für CO2 beschlossen, die sozial gerechter und ökologisch wirksamer ist.
  • Mieter*innen werden beim CO2-Preis entlastet und es gibt endlich Anreize sowohl für das Energiesparen als auch für die energetische Sanierung von Gebäuden. Dafür wird der Gebäudebestand in 10 verschiedene Effizienzklassen eingeteilt.

Im Gebäudebereich soll der 2021 eingeführte CO2-Preis Vermietende motivieren, energetische Sanierungen ihrer Gebäude voranzutreiben und Mietenden einen Anreiz geben, sparsam mit Energie umzugehen. Aktuell können Vermietende die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mietenden weitergeben; Mieter*innen zahlen also den vollständigen CO2-Preis ihrer Heizkosten, obwohl sie keinen Einfluss auf den energetischen Zustand oder die Heiztechnik haben.

Stufenmodell für faire Verteilung

Mit einer fairen Verteilung des CO2-Preises über ein Stufenmodell für Wohngebäude beenden wir dieses sozial ungerechte und klimapolitisch unsinnige Konzept. Wesentliches Element ist eine differenzierte Belastung der Vermietenden und Mietenden bei Wohngebäuden. 

Im Fokus steht die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes: Je höher die CO2-Emissionen des Gebäudes sind, desto höher ist der Anteil, den die Vermietenden an den CO2-Kosten tragen müssen - desto geringer ist entsprechend der Anteil der Mietenden. Das Modell entlastet also die Mieter*innen in schlecht oder gar nicht sanierten Wohnungen und motiviert die Vermietenden, energetische Sanierungen voranzutreiben. 

Energieeffizienz entscheidet

Es werden sowohl Heizungen im Regelungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetzes, etwa Gas- oder Ölheizungen, als auch bestehende Fernwärmeanschlüsse im Bereich des Europäischen Emissionshandelssystems einbezogen. So wird dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung getragen und noch mehr Haushalte entlastet als zuvor vorgesehen.

Die Wohngebäude werden in zehn Stufen eingeteilt. In der ersten Stufe werden Vermietende von sehr effizienten Gebäuden, die mindestens den EH-55-Standard erfüllen (weniger als 12kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) auch künftig nicht an den CO2-Kosten beteiligt.

Gegenüber dem ursrpünglichen Gesetzentwurf werden Vermietende von Gebäuden der letzten Stufe mit einem vergleichsweise hohen CO2-Ausstoß (ab 52kg CO2-Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr) künftig 95 Prozent der CO2-Kosten tragen, Mieter*innen nur noch 5 Prozent. Ein durchschnittlicher Haushalt in einer unsanierten Wohnung spart so bis zu 170 Euro im Jahr.

Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen und Gebäude mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.

Für Nichtwohngebäude, wie zum Beispiel Gewerbeimmobilien, greift zunächst eine Pauschalregelung, welche den CO2-Preis hälftig zwischen Vermieter*in und Mieter*in aufteilt. Die Einführung eines Stufenmodells für Nicht-Wohngebäude haben wir auf 2025 vorgezogen.

Unterstützung für Selbstversorger und Kleinvermieter

Mieter*innen, die sich beispielsweise selbst mit Gas für ihre Gasetagenheizung versorgen, können die Kosten für den CO2-Preis von ihrer Vermieter*in zurückfordern. Hierfür haben sie nun 12 statt wie ursprünglich vorgesehen 6 Monate Zeit und damit die gleiche Frist wie die Vermieter*innen für die Rückzahlung.

Sowohl für die Selbstversorger*innen als auch für Kleinvermieter*innen ohne Hausverwaltung haben wir zur Unterstützung bei der Berechnung die Bereitstellung eines Online-Rechners für die Aufteilung des CO2-Preises gesetzlich festgeschrieben.

Kostenverteilung adressiert Verantwortung

Es ist gut, dass sich nun auch jene an dem CO2-Preis bei den Heizkosten beteiligen müssen, die einen Einfluss auf den energetischen Zustand und die Heiztechnik eines Wohngebäudes haben, nämlich die Vermieter*innen. Der alte Ansatz hat Mieterinnen und Mieter für einen schlechten energetischen Zustand oder eine ineffiziente oder fossile Heiztechnik ihrer Mietwohnung mit dem CO2-Preis bestraft, obwohl sie darauf keinen Einfluss haben.

Es ist zwar richtig, dass der bewusste Umgang mit Energie eine Möglichkeit ist, um den Energiebedarf zu senken. Der viel größere Hebel zur Senkung des Energiebedarfs ist jedoch die Verbesserung des energetischen Zustands von Gebäuden und die Nutzung klimafreundlicher Heizsysteme.

Hierfür braucht es über das Stufenmodell hinaus weitere Maßnahmen, um die Sanierung im Gebäudebereich voran zu bringen und gleichzeitig Mieter*innen vor weiteren Kostenbelastungen zu schützen. Dazu zählen die Neuausrichtung der Förderprogramme, die Umgestaltung der Modernisierungsumlage oder Umstellung auf ein Teilwarmmietensystem.