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Neue Wohngemeinnützigkeit schafft günstige Wohnungen

  • Seit 1990 hat sich die Zahl der Sozialwohnungen mehr als halbiert – und jedes Jahr verlieren wir weitere zehntausende, zuletzt drei pro Stunde. Der Grund: Sozialwohnungen fallen nach etwa 20 bis 30 Jahren aus der Sozialbindung und können dann auf dem freien Markt vermietet werden.
  • Neben Familien und Menschen mit kleinen Einkommen suchen auch immer mehr Menschen mit mittlerem Haushaltseinkommen eine bezahlbare Mietwohnung in ihrem Viertel.
  • Wir setzen uns schon lange für die Einführung der "Neuen Wohngemeinnützigkeit" mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen ein. Diese soll dafür sorgen, dass dauerhaft günstige Mietwohnungen in den Städten und Ballungsräumen geschaffen werden, die nicht mehr aus der Bindung fallen können.

In zahlreichen Städten und Umlandgemeinden steigen die Mieten. Gleichzeitig schrumpft die Zahl der günstigen Sozialmietwohnungen rapide. Viele Menschen wissen nicht mehr, wie sie ihre Miete zahlen oder eine Wohnung nahe ihrer Arbeit finden sollen.

Wir haben nun den ersten Schritt für eine Neue Wohngemeinnützigkeit geschafft: Die Einführung der Rechtsform der gemeinnützigen Vermietung in der Abgabenordnung. Gemeinnützige Vermieter*innen müssen vergünstigt vermieten und erhalten dafür Steuervorteile.

Mehr Wumms für bezahlbare Mietwohnungen

Wir haben uns in der Bundesregierung deshalb dafür eingesetzt, dass wir den Grundstein für einen gemeinnützigen Sektor auf dem Wohnungsmarkt legen. Die nun beschlossene Steuerbefreiung für die Sozialwirtschaft ist aber der erste Schritt zur Neuen Wohngemeinnützigkeit. Ab dem 1. Januar 2025 wird die vergünstigte Vermietung von Wohnungen als gemeinnütziger Zweck anerkannt und steuerlich gefördert. Aber: Für eine Neue Wohngemeinnützigkeit mit Wumms braucht es noch Zuschüsse für die berechtigten Unternehmen. Nur so können sie auch in den Bau von langfristig bezahlbaren Wohnungen für Millionen von Mieter*innen investieren. 

Hier findet sich der Gesetzentwurf zur Einführung der gemeinnützigen Vermietung.

Unser Konzept für die Neue Wohngemeinnützigkeit

Wir kämpfen schon lange für die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit und haben 2020 einen Gesetzentwurf zur Neuen Wohngemeinnützigkeit vorgelegt. Damit haben wir den Weg aufgezeigt, wie nach dem Abschaffen der Wohngemeinnützigkeit 1990 ein Aufbruch für langfristig bezahlbare Mietwohnungen herbeigeführt werden kann. Seit der Abschaffung der alten Wohnungsgemeinnützigkeit 1990 wurden hunderttausende zuvor günstige, gemeinnützig gebundene Mietwohnungen privatisiert und teuer vermietet.

Wir haben in unserem Gesetzentwurf dargelegt, wie der Bund mit einem Investitionsprogramm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ zusätzliche, dauerhaft günstige Mietwohnungen schaffen kann. Diese können so gerade dort entstehen, wo bezahlbarer Wohnraum heute fehlt. Davon profitieren Familien und Alleinstehende, Rentner, junge Leute in der Ausbildung, Menschen mit Beeinträchtigungen, die es als Normalverdiener oder mit kleinem Einkommen heute schwer haben, eine bezahlbare Wohnung zu finden. So können wir den Wohnungsmarkt stabilisieren und sicheres Wohnen ermöglichen.

So funktioniert die Neue Wohngemeinnützigkeit

Am Gemeinwohl orientierte Investorinnen und Investoren erhalten, so schlägt der Gesetzentwurf vor, mit dem Programm „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einen Investitionszuschuss bis zu 20 Prozent für jede neue dauerhaft günstige Wohnung, sowie für Modernisierungen und Ankäufe. Mit einem Förderprogramm des Bundes Neue Wohngemeinnützigkeit in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich können so die Investitionen von wohngemeinnützigen Unternehmen gefördert werden. Für diese Unternehmen und ihre wohngemeinnützigen Aktivitäten entfallen zudem die Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer und Umsatzsteuer.

Im Gegenzug vermieten sie die geförderten Wohnungen an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, und zwar auf Dauer unterhalb der ortsüblichen Miete. Oder auch, wenn sie zusätzlich Landes-Wohnraumförderung verwenden, zu den Sozialmieten der Länder, also meist zum Beispiel zwischen sechs und acht Euro pro Quadratmeter. Mieterinnen und Mieter können alle werden, die berechtigt sind, also über kleine oder mittlere Einkommen verfügen.

Studie belegt Wirtschaftlichkeit des Programms

Eine Studie der Kiehle-Beratung im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat gezeigt, dass mit dem Programm Neubaumieten von sechs bis acht Euro wirtschaftlich und dauerhaft umsetzbar werden. Das Ergebnis der Studie: Die Neue Wohngemeinnützigkeit ist attraktiv für neue Wohnbauträger. Denn die Rendite ist mit dreieinhalb Prozent attraktiv und es bleibt noch ausreichend Liquiditätsreserve.

Mieten können in Verbindung mit der sozialen Wohnraumförderung der Fallbeispiele, in Hochpreislagen mit verbilligtem Bauland, deutlich gesenkt werden, auf sechs bis acht Euro nettokalt. Durch Mengen- und Anspareffekte schafft das Programm auch im Zeitverlauf mehr günstige Wohnungen. Diese können dauerhaft zu sozialen Mieten vermietet werden, bei guter Liquidität der Wohnungsunternehmen.

Eine Grundlagenstudie von Kuhnert und Leps im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion (Kurzfassung 30 S./Langfassung 453 S.) hatte 2015 ermittelt, wie eine Neue Wohngemeinnützigkeit ausgestaltet werden und den Wohnungsmarkt entlasten kann.

Am 7. Oktober 2020 fand im Bauausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zur Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit und unserem Gesetzentwurf statt. Vertreten war ein breites Spektrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, aber auch die Sozialbau AG aus Wien als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen.

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