Drogen und Sucht
- In unserer Drogenpolitik stehen Schadensminimierung und der Schutz von Kindern, Jugendlichen und Schwangeren im Vordergrund.
- Wir Grüne im Bundestag wollen, dass Menschen vor den Gefahren geschützt werden. Gleichzeitig sollen Erwachsene selbstbestimmte Entscheidung über ihren Konsum treffen können.
- Deshalb haben wir mit einem Gesetz den Anbau und Genuss von Cannabis klar geregelt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
Darum machen wir das:
Wir Grüne im Bundestag wollen, dass Menschen vor den Gefahren von Drogen geschützt werden, ohne sie zu bestrafen. Uns ist wichtig, dass Drogen weder verharmlost, noch verteufelt werden. Wir setzen auf starke Präventionsangebote, um der Bevölkerung, den Konsumierenden und deren Angehörigen ein niedrigschwelliges Angebot machen zu können.
Ein Herzstück unserer Politik ist die Schadensminimierung. Wir möchten Gesundheitsrisiken durch gestreckte Drogen, schmutzige Spritzen und gefährliche Zusatzstoffe verringern. Außerdem möchten wir, dass Erwachsene bei einer bewussteren und selbstbestimmten Entscheidung unterstützt werden.
Mit dem Cannabisgesetz haben wir den Zugang zu Cannabis für Erwachsene streng geregelt. So wollen wir den Schwarzmarkt eindämmen und die Justiz entlasten. Der Anbau zu Hause und durch Anbauvereinigungen ist erlaubt.
Unser Ziel ist eine Drogenpolitik, die auf Jugendschutz, Hilfe und Selbstbestimmung setzt.
Das haben wir umgesetzt:
- Schadensminimierung: Wir haben das Verbot der Drogenhilfe in Konsumräumen abgeschafft und Drugchecking rechtssicher ermöglicht. (Fachtext)
- Cannabisgesetz: Wir haben einen streng regulierten Zugang zu Cannabis für Erwachsene geschaffen. Dieser beinhaltet den privaten Eigenanbau und die nicht kommerzielle Abgabe in Anbauvereinigungen. (Fachtext)
Das wollen wir anpacken:
- Drogenhilfe ausbauen: Das System der Drogenhilfe, also der Hilfen für schwer suchtkranke Menschen, steht durch neue synthetische Substanzen wie etwa Fentanyl vor Herausforderungen. Diese erfordern eine passgenaue Weiterentwicklung von niedrigschwelligen Angeboten wie Konsumräumen, Drug-Checking und Substitution, kombiniert mit entsprechender Beratung. Diese Ansätze helfen, gesundheitliche Folgen abzumildern und soziale Verelendung zu verhindern. Auch die Prävention von Suchterkrankungen muss weiter ausgebaut werden.
Weitere Texte und Dokumente zu diesem Thema:
Das Cannabisgesetz sieht vor, dass erwachsene Menschen zu Hause straffrei bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen dürfen. Außerdem wird die kontrollierte Abgabe in Anbauvereinigungen ermöglicht und der Anbau in der eigenen Wohnung gestattet.
Im Koalitionsvertrag wurde Reformen in der Drogenpolitik vereinbart. Dazu gehört die Ermöglichung des Drugcheckings. Das setzen wir jetzt um.