Uniper, Gasumlage

Wir sorgen für sichere und bezahlbare Energie

Ein Mann arbeite an einem Rohrsystem an einem Gasspeicher in Sachsen-Anhalt. Im Hintergrund Windräder.
Insolvenzen bei den Gasversorgern hätten weitreichende Konsequenzen für die Gasversorgung insgesamt. Im Bild: Gelände eines Untergrund-Gasspeichers in Sachsen. picture alliance | Jan Woitas
22.09.2022
  • Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat die Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft und die Gaspreise in die Höhe getrieben.
  • Mit der staatlichen Übernahme des Gasimporteurs Uniper und einer befristeten Gasumlage wird die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft abgesichert. Gleichzeitig werden die gestiegenen Kosten solidarisch verteilt, damit nicht einzelne Verbraucher*innen über Gebühr belastet werden.
  • Zugleich gibt es weitere Entlastungsmaßnahmen für Bürger*innen und Wirtschaft. 

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die große Abhängigkeit Deutschlands von russischen Energieimporten offengelegt und zu einer Energiekrise geführt. Diese Krise entfaltet ständig neue Dynamiken und Situationen, auf die es zu reagieren gilt.

Kein Gas mehr aus Russland

Seit Anbeginn des Krieges arbeitet die Ampelkoalition daran, die Abhängigkeit zu verringern und gleichzeitig die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Am 01. September hat Russland nun seine Gaszulieferungen über die Pipeline Nordstream 1 gänzlich eingestellt, es kommt kein Gas mehr aus Russland nach Deutschland.

Durch massive Anstrengungen der Bundesregierung und insbesondere des Bundeswirtschaftsministeriums - der Kauf von Gas aus anderen Ländern und Einsparungen insbesondere in der Industrie - ist es trotzdem gelungen, die Gasspeicher bereits jetzt zu über 90 Prozent zu füllen.

Verstaatlichung Unipers

Für den größten deutschen Gasimporteur Uniper allerdings, der sein Gas zu 50 Prozent aus Russland bezog, sind der Ausfall der Gaslieferungen sowie die hohen Preise auf den Märkten nicht mehr zu verkraften. Zur Erfüllung bestehender Verträge muss das Unternehmen nun zu erheblich höheren Kosten Gas einkaufen, ohne dass es diese Kosten an die Kunden weitergeben kann.

Um eine Insolvenz mit ihren weitreichenden Konsequenzen für Verbraucherpreise und Versorgungssicherheit zu verhindern, hat sich die Bundesregierung für einen vollständigen Einstieg ins Unternehmen entschieden. Diese Verstaatlichung zeigt auch, dass der Staat alles dafür tun wird, um die für die Versorgungssicherheit relevanten Unternehmen stabil zu halten.

Die Bundesregierung hat außerdem die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter die Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt. Damit übernimmt die Bundesnetzagentur die Kontrolle über Rosneft Deutschland und die zugehörigen Raffinerien. Mit der Treuhandverwaltung wird der drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit begegnet und ein wesentlicher Grundstein für den Erhalt und die Zukunft des Standorts Schwedt gelegt.

Gasumlage bleibt bis mindestens Ende 2022

Die Bundesregierung hatte Anfang August die Einrichtung einer Gasumlage für alle Gaskundinnen und -kunden beschlossen. Diese Gasumlage ist nach Auskunft der Bundesregierung auch weiterhin nötig. Mit ihr sollen Unternehmen, die unter massiv gestiegenen Einkaufskosten leiden, vor einer Zahlungsunfähigkeit bewahrt und damit auch Unterbrechungen der Gaslieferungen für Stadtwerke, Unternehmen und Haushalte verhindert werden. Gleichzeitig werden durch die Umlage die Lasten dieser Stabilisierung auf möglichst viele Schultern zu verteilt.

Die Verstaatlichung von Uniper wird erst in rund drei Monaten, also 2022, wirksam. Die Gasumlage (wie auch die angedachte Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas) werden demnach erst einmal in Kraft treten - die Mehrwertsteuersenkung noch vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestags.

Klar ist in jedem Fall auch, dass die von der Bundesregierung beschlossene Umlage vom Bundestag kurzfristig in dergestalt geändert wird, dass Trittbrettfahrer, also Unternehmen, die nicht von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, von der Umlage ausgeschlossen werden.

Konkret können bei der Gasumlage Gasimporteure ab dem 1. Oktober 2022 einen Ausgleich für ihre höheren Beschaffungskosten erhalten, für einen begrenzten Zeitraum. Ihre Verluste vor diesem Datum müssen sie selber tragen. Die ersten Abschlagszahlungen der Energieversorger werden dann ab 1. November bei den Gasimporteuren ankommen. Somit kann frühestens auch dann erst die Gasumlage bei den Haushalten aufschlagen.

Mit dem Staatseinstieg bei Uniper ändert sich zum Ende des Jahres gegebenenfalls auch die „Natur der Umlage“. Ob die Umlage dann noch erhoben werden kann, müssen wir uns rechtlich sehr genau anschauen. Da gibt es finanzverfassungsrechtliche Bedenken, die nun geprüft werden. Eine solch vertiefte Prüfung obliegt nun insbesondere auch dem für Finanzverfassungsrecht zuständigen Bundesfinanzministerium.

Mit der sogenannten „saldierten Preisanpassung“ schafft die Bundesregierung die Möglichkeit, dass die Gasimporteure ab Oktober 2022 für die zusätzlichen Kosten zur Beschaffung von Ersatzgas einen finanziellen Ausgleich erhalten können, und das für einen begrenzten Zeitraum. Dabei soll ausschließlich Energieversorgern unter die Arme gegriffen werden, die eine Hilfe auch wirklich benötigen; Mitnahmeeffekte sollen vermieden werden. Entsprechende gesetzliche Anpassungen sind gerade in der Ressortabstimmung.

Biis Ende September 2022 müssen die Unternehmen die höheren Kosten alleine tragen.

Um den Ausgleich zu finanzieren, wird ein Großteil der Zusatzkosten für das Ersatzgas von Oktober an über eine Umlage auf möglichst viele Schultern verteilt – zunächst auf die der Energieversorger, die diese Kosten dann an die privaten und gewerblichen Endverbraucher*innen weitergeben können.

Industrie und Gewerbe verbrauchen die Hälfte des Erdgases in Deutschland, Privathaushalte etwa ein Drittel. Entsprechend schultern sie gemeinsam den Großteil der Umlage. Die dafür nötige Rechtsverordnung ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Der Mechanismus ist zeitlich bis zum 1. April 2024 befristet.

Ermittlung der Höhe der Umlage

Als erstes werden die Mehrkosten der Beschaffung für Gas ermittelt. Der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe legt diese auf die Energieversorger um. Die Energieversorger, etwa die Stadtwerke, haben dann die Möglichkeit, diese Umlage an die Endverbraucher*innen weiterzugeben. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, wird die Preisanpassung auf null gesetzt.

Die Gasimporteure müssen die entstandenen Zusatzkosten für den Gaseinkauf von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und nur diese tatsächlichen Mehrkosten können von den Gasimporteuren geltend gemacht werden. Daneben hat die Bundesnetzagentur als unabhängige Behörde eine Überwachungsfunktion.

Als Reaktion auf die Debatte über eine Mehrwertsteuerbefreiung der Gasumlage hat der Bundeskanzler am 18. August eine generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent angekündigt.

Entlastungen für Wirtschaft und Bürger*innen

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den hohen Energiekosten zu entlasten, hat die Ampelkoalition bereits drei Entlastungspakete in Höhe von rund 100 Milliarden Euro beschlossen. Viele der Entlastungsmaßnahmen kommen schon bei den Bürgerinnen und Bürgern an, die Energiepreispauschale etwa im September ´22.

Das Entlastungspaket III in Höhe von 65 Milliarden Euro hilft den Menschen jetzt bei hohen Energiekosten und steigenden Verbraucherpreisen und wirkt auch langfristig sozial und nachhaltig. Für uns ist es wichtig, dass das Entlastungspaket schnell vor allem Menschen mit kleinen Einkommen oder Renten und Familien erreicht.

Zentrale Punkte sind die Erhöhung des Kindergelds als weiterer Schritt in Richtung Kindergrundsicherung und die Einführung des Bürgergeldes, mit der die größte Regelsatzerhöhung seit Einführung von Hartz IV einhergeht. Ab 1. Januar 2023 steigen die Regelsätze auf etwa 500 Euro.

Rentner*innen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, Studierende und Fachschüler*innen werden einmalig mit 200 Euro entlastet. Mit einer Wohngeldreform wird der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet und durch Änderungen im sozialen Mietrecht besser vor Kündigungen geschützt. Sperrungen von Strom und Gas sollen verhindert werden, dafür wird das Energierecht entsprechend angepasst. Kriegsbedingte Zufallsgewinne von Energieunternehmen werden wir abschöpfen und die Strompreise begrenzen.

Teil des Paketes ist auch eine Strompreisbremse, mit der eine Familie mit durchschnittlichem Stromverbrauch je nach Ausgestaltung rund 60 Euro im Monat sparen könnte. Über verschiedene Modelle zu Einsparungen beim Gaspreis berät eine kurzfristig eingesetzte Kommission.

Auch viele kleine und mittlere Unternehmen sind von den stark gestiegenen Energiepreisen hart getroffen. Die Bundesregierung hat bereits im Juli ein Zuschussprogramm, das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP), eingerichtet. Es richtet sich mit seinen Zuschüssen an Unternehmen, die energie- und handelsintensiven Wirtschaftsbranchen angehören.

Nun soll das EKDP zusätzlich für Unternehmen mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, geöffnet werden. Neben dem EKDP gibt es aber noch weitere Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen wie zum Beispiel das KfW-Sonderprogramm UBR 2022.