Frauen

  • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – das fordert unser Grundgesetz. Frauen verdienen jedoch nach wie vor weniger als Männer, sind nicht gleichberechtigt an Entscheidungen beteiligt und stärker von geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung betroffen.
  • Wir Grüne im Bundestag wollen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, die gleichen Chancen und Rechte haben, damit sie möglichst viel aus ihrem Leben machen können.
  • Gleichstellungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe unserer Arbeit. Wir sind für Frauenquoten und gesetzlich verankerte Parität. Für Entgeltgleichheit und eine gerechte Verteilung von Sorgearbeit. Wir wollen den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt verbessern und die Rechte von Frauen bei Entscheidungen über ihren eigenen Körper stärken. 

Darum machen wir das:

Gleichstellung ist uns wichtig. Wir setzen uns für eine faire Gesellschaft ein, in der alle Geschlechter gleichberechtigt sind. Deshalb machen wir Gleichstellungspolitik zur Aufgabe in allen Politikfeldern und Ausschüssen im Deutschen Bundestag – von Arbeit & Soziales bis zur Wirtschaftlichen Zusammenarbeit & Entwicklung.

Gerade weil rückwärtsgewandte Kräfte stärker werden, müssen wir das Erreichte sichern und weiter voranschreiten. Wir wollen eine geschlechtergerechte Gleichstellungspolitik, die auch Männer adressiert und ihre Anliegen in den Blick nimmt.

Unsere Priorität ist, das Leben für Frauen gerechter und besser zu machen. Das bedeutet, den gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu gehört, dass frauendominierte Berufe nicht schlechter bezahlt werden als männerdominierte. Frauen tragen den Großteil der Sorgearbeit und arbeiten daher oft in Teilzeit, was Aufstieg und Einkommen beeinträchtigt. Wir fördern eine geschlechtergerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch verlässliche Betreuung und hochwertige Bildungseinrichtungen.

Geschlechtsspezifische Gewalt muss enden. Durch die Umsetzung der Istanbul-Konvention, sichere Finanzierung von Frauenhäusern und bessere Prävention und Strafverfolgung wollen wir den Gewaltschutz stärken.

Reproduktive Rechte sind für uns ein Kernanliegen: Wir haben den § 219a StGB abgeschafft und somit den Zugang zu Informationen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche verbessert. Die sogenannte Gehsteigbelästigung haben wir rechtlich unterbunden. Schwangerschaftsabbrüche wollen wir bis zur 12. Woche legalisieren.

Das haben wir umgesetzt:

Das haben wir umgesetzt:

  • Gewalthilfegesetz eingeführt: Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erhalten endlich gemeinsam mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. (Fachtext)
  • Reproduktive Gerechtigkeit gestärkt: Wir haben den Paragraph 219a StGB abgeschafft und die so genannte Gehsteigbelästigung verboten.
  • Nationalen Aktionsplans (NAP) gegen Menschenhandel beschlossen: Erstmalig haben wir in Deutschland einen ressortübergreifenden Ansatz gegen Menschenhandel. (Fachtext)

Das haben wir noch vor:

  • Entgelttransparenzgesetz einfordern: Wir wollen mehr Transparenz über Lohnunterschiede herstellen, die Regeln verbindlicher und besser einklagbar machen und dadurch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weiter schließen.
  • Führungspositionen-Gesetz weiterentwickeln: Wir sind für Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen von großen Unternehmen. Um die Gleichstellung weiter voranzutreiben, wollen wir auch in Deutschland die Vorgaben der weitreichenderen EU-Richtlinie zu Führungspositionen konsequent umsetzen sowie Sanktionen bei der Nichterreichung der Ziele einführen.

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