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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

  • Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen wird seit 1981 begangen. Er thematisiert sämtliche Formen von Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
  • Wir Grünen im Bundestag setzen uns seit vielen Jahren für die vollständige und vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein.
  • Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt.

Am 21. November 2025 wurden vom Bundeskriminalamt zwei Bundeslagebilder veröffentlich – eins zu „Häusliche Gewalt“ und eins zu “Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten”. Darüber hinaus hat die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ erste Ergebnisse veröffentlicht mit erschreckenden Ergebnissen, die beispielsweise eine extrem niedrige Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt von unter fünf Prozent zeigen. Die Zahlen zeigen insgesamt einen Anstieg von Gewalt gegen Frauen und auch den Anstieg von Straftaten im digitalen Raum sowie den Einfluss von Alkoholkonsum.

Hinter verschlossenen Türen

Im Jahr 2024 waren 171.069 Personen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Rund 80 Prozent der Betroffenen sind weiblich, bei den Tatverdächtigen hingegen sind Männer mit knapp 80 Prozent deutlich überrepräsentiert. Häufigstes verzeichnetes Delikt war die Körperverletzung. 132 Frauen und 24 Männer wurden im vergangenen Jahr durch Partnerschaftsgewalt getötet. Partnerschaftsgewalt ist somit die häufigste Straftat im Kontext Gewalt gegen Frauen und der vermeintlich geschützte Raum des eigenen Zuhauses die größte Gefahr für Frauen.

 

Der Paradigmenwechsel beim Gewaltschutz ist eingeläutet

Wer eine gerechtere Gesellschaft will, muss sich für Frauen und gegen geschlechtsspezifische Gewalt einsetzen. Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, protestieren Menschen weltweit. Auch wir Grüne im Bundestag. Wir fordern weiterhin: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Wohnsituation sowie Aufenthaltsstatus in einer akuten Situation Zugang zu einer Schutzeinrichtung erhalten. Strukturelle Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen dürfen von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Hilfe und Schutz bei Gewaltbetroffenheit ist eine staatliche Verpflichtung.

Mit diesem Anspruch ist es uns gelungen, in der letzten Wahlperiode das Gewalthilfegesetz zusammen mit den Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der Union zu verabschieden. Damit wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingeführt. Außerdem beteiligt sich der Bund erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro und übernimmt somit gemeinsam mit den Bundesländern Verantwortung. Die Länder sollen ihre eigenen Bedarfe ermitteln und das Hilfesystem entsprechend ausbauen, bevor der Rechtsanspruch 2032 in Kraft tritt.

Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist tief in unserer Gesellschaft verankert. Sie ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse und patriarchaler Strukturen. Der Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ist keine freiwillige Aufgabe, sondern eine staatliche Pflicht. Um diesen wirksam zu ermöglichen, ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der Prävention, Schutz, Strafverfolgung und politische Koordination gleichermaßen stärkt. Wir wollen dies vorantreiben, weiterentwickeln und verbessern. In unserem Antrag zeigen wir auf, was alles dafür notwendig ist. Die Istanbul Konvention ist hierfür Antrieb und Leitlinie. Für die Frauen in unserem Land und weltweit.

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