Erste Sitzung des neuen Bundestages

Stark wie nie in die 20. Wahlperiode

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf den Stufen des Reichstags.
Jünger, weiblicher, direkter: Die Abgeordneten der grünen Bundestagsfraktion im neuen Bundestag. Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | S. Kaminski
26.10.2021
  • Am 26. Oktober 2021 kam der 20. Deutsche Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.
  • Wir Grüne sind mit 118 Abgeordneten stärker als jemals zuvor im Parlament vertreten und drittstärkste Fraktion - nachdem wir in den letzten vier Jahren noch die kleinste Fraktion stellten.
  • Dies ist ein großer Erfolg für uns: für die Fraktion, für die Abgeordneten und für unsere kontinuierlich konstruktiv-kritische Oppositionsarbeit in den letzten vier Jahren.

Mit dem Ergebnis der Bundestagswahl vom 26. September 2021 ist der Bundestag um weitere 27 Mandate auf 736 angewachsen - eine Folge der ungenügenden Wahlrechtsreform der vergangenen Koalition. Unter den 736 Abgeordneten ist nun auch wieder der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) mit einem Abgeordneten vertreten.

Weiblicher, jünger, direkter

Der Frauenanteil des Bundestages insgesamt ist mit 34,8 Prozent weiterhin zu niedrig, Frauen bleiben auch im 20. Deutschen Bundestag unterrepräsentiert. Dies liegt allerdings nicht an unserer Fraktion, mit einem Frauenteil von über 59 Prozent. Zudem sorgen wir für eine Verjüngung des Parlaments, 22 grüne Abgeordnete sind unter 30 Jahre alt, 28 Abgeordnete zwischen 30 und 40.

Mit einem Durchschnittsalter von 42 Jahren sind wir die mit Abstand jüngste Bundestagsfraktion. Besonders erfreulich ist, dass erstmals 16 unserer Abgeordneten mit einem Direktmandat in den Bundestag einziehen konnten.

Konstituierende Sitzung

Der Alterspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hatte den Vorsitz der konstituierenden Sitzung vom 26. Oktober 2021. Damit das Präsidium für die konstituierende Sitzung vollständig war, wurden zudem vorläufige Schriftführer*innen benannt, von denen zwei neben dem Alterspräsidenten ihren Platz einnahmen.

Nach der Rede des Alterspräsidenten wurde die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages beschlossen, die die Arbeit des Bundestages regelt.

Präsidiumswahlen

Die größte Fraktion im Bundestag hat traditionell das Vorschlagsrecht für den oder die Bundestagspräsident*in. Die Wahl der Bundestagspräsidentin ist geheim. Die Kandidatin ist gewählt, wenn sie die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Für den Fall, dass sie diese Mehrheit in zwei Wahlgängen verpasst, reicht in einem möglichen dritten Wahlgang auch die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Die SPD, als größte Fraktion im Bundestag, hatte die Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas als Kandidatin vorgeschlagen. Bärbel Bas ist nun die dritte Frau in der Geschichte der Bundesrepublik, die in dieses Amt gewählt wurde.

Anschließend übernahm die gewählte Bundestagspräsident*in die Sitzungsleitung für die Wahlen zu den Stellvertreter*innen der Präsident*in. Jede Fraktion kann eine*n Abgeordnete*n für das Amt der Vizepräsident*in vorschlagen. Wir Grüne im Bundestag hatten dafür Claudia Roth nominiert. Auch diese Wahl ist geheim und erfolgt nach den Regeln der Bundestagspräsident*innen-Wahl.

Claudia Roth wurde mit 565 Ja-Stimmen, bei 111 Nein-Stimmen, 50 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme zur Vizepräsidentin des Bundestages gewählt.

Insgesamt wurden fünf Vizepräsident*innen des Bundestages gewählt: Aydan Özoguz (SPD), Yvonne Magwas (CDU/CSU), Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), Wolfgang Kubicki (FDP) und Petra Pau (Die Linke). Der Kandidat der AfD bekam nicht die erforderliche Mehrheit und wurde nicht gewählt.

Nachdem die Gewählten die Wahl angenommen hatten, schloss die Bundestagspräsident*in, Bärbel Bas, die konstituierende Sitzung.