Energiewende in den Kommunen

Umwelt- und Energiegesetzpakete

Dardesheim in Sachsen-Anhalt gehörte bereits 2008 zu den ersten Ökostrom-Städten Deutschlands.
Mit dem Beschluss vier großer Umwelt- und Energiegesetzespakete kommt endlich der Kick-Start für Solar- und Windenergie in Deutschland. Dies ist ein Aufbruchssignal für den Klimaschutz und bringt die Energiewende bundesweit voran. picture-alliance/ ZB
21.07.2022
  • Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und der voranschreitende Klimawandel zeigen uns aktuell auf, dass eine beschleunigte Energiewende notwendig ist, um das Klima zu schützen und sich aus der Abhängigkeit von Russland zu befreien.
  • Kommunen nehmen beim Klimaschutz und der Energiewende eine zentrale Rolle ein, denn ohne engagierte Kommunen sind diese Ziele nicht zu erreichen.
  • Wir zeigen hier auf, was wir von Bundesebene aus tun, um die Energiewende zu beschleunigen und fassen die wichtigsten Take-Aways für Kommunalpolitiker*innen zusammen.

Mit verbindlichen Flächenzielen für Windenergie für alle Bundesländer stellen wir sicher, dass in ganz Deutschland ausreichend Platz für die Windenergie geschaffen wird. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist mit diesen Gesetzen nun auch gesetzlich von überragendem öffentlichem Interesse.

Die Windenergie ist neben der Solarenergie die tragende Säule der Erneuerbaren-Stromerzeugung. Für beide Formen der klimaneutralen Energiegewinnung beschleunigen wir den Ausbau, um uns möglichst schnell unabhängig zu machen von fossilen Energien, gegen die Klimakrise und gegen Autokraten dieser Welt. Erstmals werden ambitionierte Ausbauziele vereinbart und der Weg dorthin geebnet.

Mit dem verbindlich festgeschriebenen Ziel, in den nächsten acht Jahren den Anteil erneuerbaren Stroms auf 80 Prozent zu heben, gibt es Planungssicherheit für Investor*innen, Handwerker*innen, Industrie und Verbraucher*innen. 

Hier kommen die für die Kommunen wichtigsten Punkte aus drei Bereichen: 

Wind-an-Land

  • In jedem Bundesland muss ein bestimmter Prozentsatz der Landesfläche für Windkraftanlagen gesichert werden. Der Verteilungsschlüssel berücksichtigt geografische Unterschiede in den Bundesländern und führt dazu, dass insgesamt zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraft reserviert werden. Es geht hierbei um die ausgewiesene Fläche und nicht um die tatsächliche Fundamentfläche.
  • Für den Fall, dass ein Land seine Pflichten nach dem Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) verletzt, also die Flächenziele nicht erreicht, werden die landesrechtlichen Abstandsregelungen unanwendbar, das heißt sie treten automatisch außer Kraft.
  • Ein erster Überprüfungsschritt der länderspezifischen Abstandsregelungen und ein entsprechender Wegfall der pauschalen Abstände ist für 2024 angesetzt. Damit dürfen Mindestabstandsregelungen künftig nicht zu Flächenrestriktionen führen, die der Umsetzung des 2 Prozent Flächenziels zuwiderlaufen.
  • Das gleiche wird in Zukunft für Windenergiegebiete mit Ausschlusswirkung gelten. Der planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Also kann nur, wer genügend Flächen für Windkraft zur Verfügung stellt, auch entscheiden, wo die Windkraftanlagen entstehen.
  • Beim sogenannten Repowering bestehender Anlagen kann zukünftig eine planungsrechtliche Privilegierung wirken.

Kommunale Beteiligung und Planung

  • Für die Kommunen schaffen wir eine bessere Grundlage für die finanzielle Beteiligung der Standort-Kommune an der Windkraft und Freiflächen-PV.
  • Bislang gab es die Möglichkeit beim Neubau von Anlagen über § 6 EEG Verträge mit den Betreiber*innen zu schließen, wodurch die Kommune 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde erhielt. Das Geld zahlen hierbei nicht die Betreiber*innen, sondern der Bund, weshalb es im klaren Interesse von Kommunen und Betreiber*innen liegt einen entsprechenden Vertrag zu schließen.
  • Diese Möglichkeit wurde kaum genutzt, da es große Rechtsunsicherheiten gab und das Instrument nicht bekannt war. Mit der EEG-Novelle wird nun Rechtsklarheit geschaffen. Außerdem sind solche Verträge jetzt auch für bestehende Windkraft- und PV-Anlagen möglich.
  • Über Musterverträge will die Bundesregierung noch stärker dafür sorgen, dass dieses Instrument in Zukunft genutzt wird. Eine durchschnittliche Windkraftanlage bringt über diesen Weg im Jahr 30.000 Euro in den kommunalen Haushalt ein. Das ist auch eine Frage von Gerechtigkeit, denn so sorgen wir dafür, dass Wertschöpfung, die im ländlichen Raum entsteht, sich auch hier niederschlägt.

Bürger*innenenergie

  • Wir stärken die Bürgerenergie und damit die dezentrale Herstellung und regionale Verankerung von Erneuerbaren. Bürger*innenenergie bekommt wieder praktische Relevanz:
  • Bürgerenergie wird von bürokratischen Hemmnissen wie komplexen Ausschreibungspflichten befreit und kann endlich wieder aufblühen. Solaranlagen bis 6 Megawatt sind zukünftig ausgenommen von einer Ausschreibungspflicht. Das bedeutet - Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch bei größeren Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. Außerdem dürfen Bürgerenergiegesellschaften nun alle drei Jahre, statt vorher fünf, ein neues Großprojekt ohne Ausschreibung realisieren.
  • Die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt ist nun nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt dürfen alle Interessierte sich an dem Projekt beteiligen. Auch damit stärken wir den ländlichen Raum, als den Ort, wo erneuerbare Energien erzeugt werden.
  • In Planung ist ein eigenes Förderprogramm des Bundes, ähnlich dem Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein mit dem die kritische Anlaufphase von Bürgerenergieprojekten erleichtert wird.

Ein paar Worte zum Arten- und Naturschutz...

...denn der soll für uns weiterhin hohe Priorität haben, auch wenn bei der Planungsbeschleunigung für die Windkraft einige liebgewonnene naturschutzfachliche Kartierungs- und Prüfungsmechanismen verkürzt und vereinfacht wurden. Mit klaren bundesweiten Regeln und Standards zum Schutz kollisionsgefährdeter Brutvogelarten im Naturschutzrecht wird die Rechtssicherheit bei Ausnahmen erhöht, Genehmigungsverfahren können so erheblich schneller durchgeführt werden. Ökologisch besonders wertvolle Gebiete (Natura2000) werden auch weiterhin freigehalten. Für windkraftsensible Vogel- und Fledermausarten sollen gezielt bundesweit Artenhilfsprogramme aufgelegt werden. Damit werden Bestände gezielt stabilisiert und insgesamt gestärkt.