Veröffentlicht am

Mehr Resozialisierung und mehr Fokus auf Hasskriminalität

  • Das Recht der strafrechtlichen Sanktionen wurde mit dem Ziel der Prävention und der Resozialisierung überarbeitet. Hierauf hat sich die Ampel im Koalitionsvertrag verständigt.
  • Am 22. Juni 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts verabschiedet.
  • Das Gesetz enthält Änderungen bei der Ersatzfreiheitsstrafe, Regelungen zur Strafzumessung, zur Hasskriminalität und zum Maßregelvollzug. 

Strafrechtliche Sanktionen greifen tief in die Grundrechte der Betroffenen ein. Ziel der Sanktion sollte es deswegen zuvörderst sein, dass der oder die Verurteilte den Weg zurück in die Gesellschaft findet und nicht erneut straffällig wird. Daher hat die Ampel im Koalitionsvertrag vereinbart, das Sanktionensystem entsprechend zu überarbeiten und die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir an diesem Gesetzentwurf noch wichtige Verbesserungen durchsetzen. 

Reform der Ersatzfreiheitsstrafe

Das Gesetz sieht erstens eine Reform der Ersatzfreiheitsstrafe vor. Verurteilte, die die ihnen auferlegte Geldstrafe nicht zahlen, müssen nach bisheriger Rechtslage pro Tagessatz einen Tag Freiheitsstrafe verbüßen. Vom Inkrafttreten des Gesetzes an wird ein Tag Freiheitsstrafe zwei Tagessätze tilgen.

Dadurch sinken die Kosten, die den Ländern durch die Unterbringung in den Justizvollzugsanstalten entstehen. Es blieb jedoch das Problem, dass die Ersatzfreiheitsstrafe bisher Menschen benachteiligt, die ihre Geldstrafe armutsbedingt nicht zahlen können. Eine Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet – unabhängig von ihrer Dauer – eine Stigmatisierung und führt bei den Betroffenen häufig zu einem so genannten Inhaftierungsschock. 

Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass nur Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen wollen, eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Die Tagessatzhöhe muss – insbesondere bei Menschen mit sehr geringem Einkommen – ihre tatsächliche finanzielle Leistungsfähigkeit widerspiegeln, damit sie überhaupt die Möglichkeit haben, die Geldstrafe zu bezahlen. Aus unserer Sicht ist deshalb die Beachtung des beizubehaltenden Existenzminimums unerlässlich. Es war ein wichtiger Schritt, dass im parlamentarischen Verfahren in die Bemessungsvorschriften des Strafgesetzbuchs aufgenommen werden konnte, dass Täter*innen bei der Bemessung der Tagessatzhöhe immer mindestens das zum Leben unerlässliche Minimum des Einkommens verbleiben muss. Durch die Verhängung einer für die angeklagte Person tatsächlich zahlbaren Geldstrafe kann vermieden werden, dass es überhaupt zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe kommen muss.

Über die beschlossenen Änderungen hinaus setzen wir uns weiter für eine Verbesserung des Strafbefehlsverfahrens ein. Nach momentaner Gesetzeslage besteht die Möglichkeit, dass nach einer durch Strafbefehl verhängten Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten werden muss, ohne dass zuvor eine richterliche Anhörung erfolgt. 

Wirkungsvollere Verfolgung von Hasskriminalität

Zweiter wichtiger Bereich: Die Regel der Strafzumessung wird so ergänzt, dass auch „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive mitzuberücksichtigen sind. Diese Regelung gilt bereits für rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Motive.

Damit rücken wir Formen der Hasskriminalität mit in den Fokus, die lange ignoriert oder bagatellisiert wurden: Frauenfeindlichkeit, Trans- und Intersexuellenfeindlichkeit beziehungsweise Homosexuellenfeindlichkeit. Diese Taten richten sich nicht nur auf ein bestimmtes Verhalten der Opfer, sondern auf ihre gesamte Existenz und Identität. Denn Hasskriminalität zielt nicht nur gegen die Menschen als Individuen, sondern insbesondere darauf, ganze Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern und sie in ihrer Freiheit, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, einzuschränken. Dem trägt die Ergänzung Rechnung. Auch bei Sexualdelikten oder bei Femiziden wird die neue Regelung eine große praktische Bedeutung haben.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Hassverbrechen zu verhindern. Aber neben der Prävention kommt auch der wirksamen Strafverfolgung von Hasskriminalität eine besondere gesellschaftliche Bedeutung zu. Hassverbrechen müssen konsequenter ermittelt und zur Anklage gebracht werden. Um dies wirksam zu gewährleisten, ist diese Klarstellung notwendig, die es Polizei und Justiz in der Praxis erleichtern wird, geschlechtsspezifische oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Hasskriminalität zu erkennen und diese Erkenntnisse in der Ermittlungsarbeit beziehungsweise in der strafrechtlichen Bewertung der Taten angemessen zu berücksichtigen.

Maßregel- und Justizvollzug

Der dritte große Bereich ist der Maßregelvollzug nach § 64 Strafgesetzbuch. Personen, die eine Tat im Rausch begehen oder deren Tat auf eine Suchterkrankung zurückgeht, werden unter bestimmten Voraussetzungen in einer Entziehungsanstalt statt in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Durch die Gesetzesänderung werden die Anforderungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erhöht, um so den Maßregelvollzug zu entlasten. Dies entspricht dem Lösungsvorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die für die Lösung der Kapazitätsprobleme in Entziehungsanstalten eingesetzt worden ist.

Diejenigen, die dadurch statt im Maßregelvollzug im Justizvollzug landen, dürfen wir aber nicht vergessen. Daher setzen wir von der grünen Bundestagsfraktion uns für eine grundlegende Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Maßregel- und im Justizvollzug ein, damit alle inhaftierten Menschen die Behandlung erhalten, die sie benötigen.

Gerichtliche Anweisungen

Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass Gerichte Verurteilte zu einer psychiatrischen, psycho- oder sozialtherapeutischen Behandlung anweisen können. Die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit aufzuerlegen, wird ebenfalls ausgebaut. Dies ist ein grüner Erfolg, da wir als grüne Bundestagsfraktion das bereits lange gefordert haben.

Neben vielen guten und wichtigen Änderungen, die das Gesetz umfasst, sind an einigen Stellen aus unserer Sicht weitere Reformen notwendig, um das Strafrecht und sein Sanktionensystem effektiv und umfassend zu verbessern und gerechter zu gestalten. Insbesondere die Entkriminalisierung von im wissenschaftlich erforschten Zusammenhang mit Armut stehenden Delikten steht dabei für uns im Fokus.

Gesetzentwurf

Überarbeitung des Sanktionenrechts
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Weitere Meldungen zum Thema

Die Haushaltspolitik der Koalition ist verfassungswidrig

Die Gutachten, die im Auftrag von der Grünen Bundestagsfraktion verfasst wurden, bestätigen: Der Haushalt 2025 ist verfassungswidrig. Statt in Klimaschutz zu investieren, verprasst die Koalition das Geld aus dem Sondervermögen für Wahlgeschenke.

Fachtext
Fachtext: Die Haushaltspolitik der Koalition ist verfassungswidrig
Britta Haßelmann und Ulle Schauws: Gerichtsurteil im Berufungsverfahren über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik

Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen.

Pressemitteilung
Pressemitteilung: Britta Haßelmann und Ulle Schauws: Gerichtsurteil im Berufungsverfahren über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik
Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt

Das Klimaschutzprogramm von 2023 war nicht ausreichend, um das Klimaziel für 2030 mit einer CO2-Minderung von -65 Prozent einzuhalten. Die Bundesregierung muss hier nun nachbessern, das hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden.

Fachtext
Fachtext: Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verurteilt
Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten

Durch eine Änderung des Asylgesetzes entscheidet zukünftig allein die Bundesregierung über sichere Herkunftsstaaten. Das verletzt verfassungsrechtliche Rechte von Bundestag und Bundesrat, deswegen klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht.

Fachtext
Fachtext: Klage in Karlsruhe wegen sicherer Herkunftsstaaten
Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Wir stärken Patient*innenrechte: bessere Beweislage, klare Organisationsverantwortung, fälschungssichere Dokumentation und unabhängige Gutachten – für mehr Transparenz und Vertrauen im Gesundheitssystem.

Fachtext
Fachtext: Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten
Es wurden keine Treffer gefunden.

Unsere Publikationen

Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Hier lernen Sie uns und unsere Arbeit kennen.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Die grüne Fraktion im 21. Deutschen Bundestag

Verbraucherschutz im Fokus

Wir wollen klare Standards für Lebensmittel, Kleidung und Geräte des Alltags.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: Verbraucherschutz im Fokus

LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte

Wir treten für den Schutz und die Würde von LSBTIQ*-Personen ein.

Flyer & Broschüren
Zur Publikation: LSBTIQ*-Rechte sind Menschenrechte