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Gewaltschutz braucht mehr als die elektronische Fußfessel

  • Geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt nimmt weiter zu; wirksamer staatlicher Schutz ist dringend notwendig.
  • Die elektronische Fußfessel ist eine sinnvolle Weiterentwicklung im Gewaltschutz, als isolierte Maßnahme bleibt sie jedoch hinter den Möglichkeiten zurück.
  • Wir Grüne im Bundestag fordern ein umfassendes Gewaltschutzsystem nach dem Vorbild des spanischen Modells: Prävention, Täterarbeit, Schulungen für Polizei und Justiz und ein starkes Hilfesystem für Betroffene.

Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu

Hunderttausende Frauen werden in Deutschland jedes Jahr Opfer von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt – und die registrierten Zahlen sind in den letzten Jahren gestiegen. Gleichzeitig bilden die polizeilich erfassten Zahlen im Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ nur einen Teil der Realität ab, denn viele Betroffene erstatten gar keine Anzeige. Das zeigt, wie groß die Schutzlücken noch immer sind. Entscheidend ist, ob Betroffene tatsächlich wirksam geschützt werden – und dafür braucht es funktionierende, verlässliche Schutzsysteme.

Die Fußfessel kann nur ein Baustein sein

Es ist richtig und wichtig, dass die Bundesregierung hier handelt und den Gewaltschutz weiterentwickelt. Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Gewaltschutzgesetz ist ein sinnvoller Schritt – greift aber zu kurz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verweist auf das spanische Modell. Doch dort ist die Fußfessel nur Teil eines umfassenden Systems. Der vorliegende Entwurf greift diesen einen Baustein heraus und setzt ihn isoliert um. Das reicht nicht aus.

Wir fordern: Gewaltschutz muss als Gesamtsystem funktionieren

Möglichst früh ansetzen: Gewalt muss verhindert werden, bevor sie entsteht. Notwendig ist ein bundesweit einheitliches System zur Risiko- und Gefährdungsanalyse, das relevante Informationen von Polizei, Justiz und sozialen Diensten zusammenführt. Nur so lassen sich Hochrisikofälle zuverlässig erkennen und Eskalationen verhindern. Allen voran ist Gewaltschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Prävention, Aufklärung und die Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen und Machtstrukturen sind zentrale Voraussetzungen, um Gewalt langfristig zu verhindern.

Betroffene in den Mittelpunkt stellen: Der Schutz muss konsequent aus Sicht von Betroffenen gedacht werden. Dazu gehört, dass sie bei Verstößen gegen Schutzanordnungen sofort informiert werden und selbst entscheiden können, ob sie im Ernstfall zusätzlich eine direkte Warnmeldung erhalten möchten, um rechtzeitig Schutz aufzusuchen. Ebenso braucht es ein verlässliches und gut finanziertes Netz an Unterstützung – von Frauenhäusern über psychosoziale Beratung bis hin zu Hilfe bei Wohnungssuche und Existenzsicherung. Zudem wollen wir den Ausstieg aus gemeinsamen Mietverhältnissen mit dem Täter erleichtern, etwa durch Wohnungsüberlassung oder einen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung.

Behörden konsequent vernetzen und stärken: Polizei und Justiz müssen personell und fachlich so ausgestattet werden, dass sie Schutzmaßnahmen konsequent anwenden können. Dazu gehören kontinuierliche Schulungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, ihren Dynamiken und Eskalationsmustern. Denn noch immer werden Betroffene zu häufig nicht ernst genommen oder unzureichend geschützt.

Besonders gefährdete Betroffene konsequent mitdenken: Geflüchtete Frauen, queere Menschen und Menschen mit Behinderungen sind häufig besonderen Risiken ausgesetzt und stoßen gleichzeitig auf zusätzliche Hürden im Zugang zu Schutz. Ein wirksames Gewaltschutzsystem muss diesen unterschiedlichen Lebensrealitäten gerecht werden – barrierefrei, diskriminierungssensibel und unabhängig vom Aufenthaltsstatus.

Gewaltschutz nachhaltig wirksam gestalten: Wirksamer Gewaltschutz braucht flächendeckende und gut qualifizierte Täterprogramme, die auf unterschiedliche Risikolagen eingehen und Rückfälle verhindern. Sie müssen Teil eines abgestimmten Gesamtsystems sein, in dem Behörden und Fachstellen eng zusammenarbeiten.

Wir machen uns für ein umfassendes Gewaltschutzsystem stark

Mit unserem Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung fordern wir ein kohärentes und ausreichend finanziertes Gewaltschutzsystem, das bestehende Schutzlücken schließt, die Sicherheit der Betroffenen konsequent in den Mittelpunkt stellt und die Istanbul-Konvention vollständig umsetzt. Einzelmaßnahmen reichen dafür nicht aus – wer Betroffene wirksam vor Gewalt schützen will, muss das System als Ganzes stärken.

Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz

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