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Gleichbehandlungsgesetz: Gleiche Rechte für Alle
- Das vor 20 Jahren verabschiedete Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) muss verbessert werden, damit Diskriminierungen effektiv bekämpft werden können.
- Mit ihrem Gesetzentwurf verpasst die Bundesregierung die Chance auf eine echte AGG-Reform. Statt das Gesetz grundlegend zu modernisieren, beschränkt sich sie auf punktuelle Korrekturen und lässt zentrale Schutzlücken im Alltag bestehen.
- Wir Grüne im Bundestag zeigen, wie Diskriminierungsschutz wirksam wird. Unser Antrag macht aus einem lückenhaften Gesetz ein modernes Antidiskriminierungsrecht.
Am 18. August 2006 ist das erste eigenständige Antidiskriminierungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in Kraft getreten. Das AGG hat nicht nur die Rechte der Betroffenen, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben, gestärkt. Es hat auch eine Antidiskriminierungskultur in deutschen Unternehmen befördert. Zudem hat sich das Gesetz in keiner Weise belastend für die Wirtschaft erwiesen. Im Gegenteil gilt: Diskriminierung ist schlecht für die Wirtschaft und schlecht für das Ansehen Deutschlands. In einer globalisierten Welt ist die Anerkennung von Vielfalt ein wichtiges Element für den wirtschaftlichen Erfolg.
Trotzdem ist es leider Alltag, dass Menschen in Deutschland wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden. Das muss sich ändern. In ihrem aktuellen Bericht stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) fest, dass die Zahl gemeldeter Diskriminierungsfälle erneut gestiegen ist. Das gilt insbesondere für Fälle rassistischer Diskriminierung.
AGG muss auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen
Mit ihrem Gesetzentwurf versucht die Bundesregierung in erster Linie eine EU-Richtlinie über Mindeststandards von staatlichen Antidiskriminierungsstellen in den Mitgliedsstaaten (sogenannte „equality bodies“) umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf einzelne Verbesserungen, etwa indem er den Schutz vor sexueller Belästigung über das Arbeitsleben hinaus auf Güter und Dienstleistungen ausweitet und Benachteiligungen wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft klar als unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts einordnet. Insgesamt bleibt er aber hinter den EU-Vorgaben zurück und damit auch hinter dem, was Betroffene von Diskriminierung dringend brauchen.
Wir Grüne im Bundestag fordern seit Jahren eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zeigen in unserem Antrag, wie es geht. Das AGG muss auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen schützen – gerade, weil viele Fälle Ämter, Behörden, Polizei oder Justiz betreffen. Wer von Künstlicher Intelligenz oder aufgrund von diskriminierenden Algorithmen bei Job, Wohnung, Kredit oder Versicherung aussortiert wird, braucht echten Rechtsschutz: Das heißt Transparenz, Auskunftsrechte und faire Beweislastregeln, damit mittelbare Diskriminierung durch algorithmische Entscheidungen nicht folgenlos bleibt. Strukturelle Diskriminierung braucht strukturelle Rechtsdurchsetzung: Mit einem Verbandsklagerecht sollen Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Grundsatzfragen vor Gericht klären und Betroffene wirksam entlasten. Die Frist, um Ansprüche wegen Diskriminierung geltend zu machen, muss mindestens auf 12 Monate verlängert werden. Vier Monate, wie die Bundesregierung vorschlägt, reichen vielen Betroffenen nicht, um das Erlebte einzuordnen, sich beraten zu lassen und ihre Rechte tatsächlich durchzusetzen.
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