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Mögliches AfD-Verbotsverfahren

  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AfD hat gegen diese Einstufung geklagt. Der Klage hat das Verwaltungsgericht Köln vorläufig in einem Eilverfahren stattgegeben.
  • Die Entscheidung in der Sache steht noch aus, sie wird im so genannten Hauptsacheverfahren verhandelt. Zuvor war die Partei vom Verfassungsschutz bereits als Verdachtsfall eingestuft worden, was Gerichte als rechtmäßig bestätigt haben. Verschiedene Landesverbände der AfD sind gerichtlich bestätigt als „gesichert rechtsextremistische Bestrebungen“ eingestuft.
  • Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat im Juni 2026 ein Gutachten vorgelegt, nach dem die AfD gegen Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie verstößt. Die Autor*innen der Studie gehen daher von guten Erfolgsaussichten für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Aus diesem Anlass haben unsere Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag erneut eingeladen, die Einleitung eines solchen Verfahrens gewissenhaft und gemeinsam zu prüfen.

Folge zunehmender Radikalisierung

Die AfD radikalisiert sich seit Jahren kontinuierlich. Sie wertet ganze Bevölkerungsgruppen ab und steht mit unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auf Kriegsfuß. Das Verwaltungsgericht Köln überprüft derzeit die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Bislang sind nur öffentlich zugängliche Aussagen von AfD-Funktionären und Mitgliedern in die gerichtliche Bewertung eingeflossen. 

Als Partei steht die AfD in selbsterklärter Feindschaft zu unserer freiheitlichen Demokratie und unserer vielfältigen Gesellschaft. Die immer krassere Radikalisierung der AfD und ihre unverhohlene Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind nicht zu übersehen. Wir müssen jetzt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie unter Beweis stellen und ihrer Zersetzung mit der notwendigen rechtsstaatlichen Entschlossenheit entgegenwirken.
Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende.

Die AfD klagt grundsätzlich gegen die Einstufungen der Verfassungsschutzämter. Daher befassen sich deutsche Gerichte regelmäßig mit den Gutachten. Der Tenor ist klar: Letztendlich haben Gerichte bislang alle Einstufungen bestätigt. Noch im Juli 2025 scheiterte die AfD mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo sie Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW zur Einstufung als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ einlegen wollte.

Partei-Verbotsverfahren – Ja oder Nein?

Aufgrund der Entwicklungen der AfD in den letzten Jahren, insbesondere aufgrund menschenfeindlicher Äußerungen auch hochrangiger Mitglieder, stellt sich auch weiterhin die Frage nach einem möglichen Partei-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Einen Automatismus gibt es hier zwar nicht, der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung aber die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Partei-Verbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht. Bei der Entscheidung handelt es sich aber auch um eine politische Abwägung, bei der die Erfolgsaussichten eines Verfahrens eine Rolle spielen.

Ein aktuelles Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) aus dem Juni 2026 kommt zu dem Schluss, dass die AfD insbesondere gegen Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie verstößt. Beide sind grundgesetzlich verankert. Die GFF geht daher von guten Chancen für ein tatsächliches Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht aus.

Das Gutachten stellt insbesondere fest, dass es keine innerparteiliche Strömung gebe, die sich gegen radikale Kräfte stelle; dass es keine Parteiausschlüsse gegen hochrangige Mitglieder gebe, die mit verfassungsfeindlichen Positionen hervorträten; und dass Unvereinbarkeitsbeschlüsse mit rechtsextremistischen Organisationen nicht glaubwürdig umgesetzt würden. Wir möchten die Möglichkeit der Einleitung eines Verbotsverfahrens gewissenhaft und gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag besprechen. Daher haben wir die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Linke in einem Brief erneut zu einem Austausch eingeladen. Ziel ist es, einen gemeinsamen Antrag in den Deutschen Bundestag einzubringen. Bereits am 4. September 2025 hatten wir zu einem solchen Austausch eingeladen. Von SPD und Linke kamen positive Signale, bei der CDU/CSU-Fraktion herrscht Schweigen.

Es ist die Aufgabe aller Vorsitzenden der demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag, zum Schutz unserer Demokratie und unserer Gesellschaft zu handeln. Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie, die Freiheit und die Menschenwürde. Ein Parteiverbot ist zu Recht mit hohen Hürden in der Verfassung versehen. Wir laden die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linken deshalb erneut zu einem Gespräch ein, mit dem Ziel, ein gemeinsames Vorgehen zu vereinbaren.
Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende.

Wir Grüne im Bundestag fordern eine umgehende Prüfung vorliegender Gutachten und die Zusammenführung von Informationen aus Bund und Ländern. Gleichzeitig setzen wir den politischen Kampf gegen Rechtsextremismus innerhalb und außerhalb des Parlaments und gegen seine menschenverachtende Ideologie ungemindert fort.

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Ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte belegt Verstöße der AfD gegen Demokratieprinzip und Menschenwürdegarantie. Wir laden die anderen demokratischen Fraktionen im Bundestag ein, gemeinsam ein mögliches Partei-Verbotsverfahren zu prüfen.

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