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Informationsfreiheit stärken statt schleifen
- Union und SPD haben in ihrem jüngsten „Reformpaket“ angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz (Bund-IFG) massiv einschränken und das Recht auf Herausgabe von Informationen durch Behörden weitgehend abschaffen zu wollen.
- Die Einführung des IFG vor zwanzig Jahren war eine wichtige bürgerrechtliche Errungenschaft, um Licht dorthin zu bringen, wo Regierungshandeln ansonsten verborgen bleiben würde. Zahlreiche Skandale konnten so aufgedeckt werden.
- Hunderttausende Menschen haben bereits eine Petition unterschrieben, die eine Einschränkung ablehnt. Wir Grüne im Bundestag setzen uns für eine Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Bundestransparenzgesetz ein, mit einem Recht auf Open Data, sodass Behörden proaktiv Informationen frei zugänglich machen.
Seien es die Lobbyismus-Affäre von Philipp Amthor rund um das IT-Unternehmen „Augustus Intelligence“ oder der verschwenderische Umgang mit Steuergeld bei der Maskenbeschaffung durch den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn: Ohne den Zugang zu Akten und anderen Unterlagen durch das Informationsfreiheitsgesetz wären diese Vorgänge wohl nicht ans Licht gekommen.
Vor über 20 Jahren hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit der SPD mit dem IFG die rechtliche Grundlage hierfür geschaffen. Seit 2006 ermöglich das Informationsfreiheitsgesetz ein Recht auf Akteneinsicht, den Zugang zu internen E-Mails in Ministerien und Behörden, Originalakten, Gutachten und Studien. Bürger*innen, Journalist*innen und Initiativen haben seither zahlreiche Skandale aufgedeckt.
Rollback bei mühsam erkämpften Transparenzgesetzen
Nun will die Bundesregierung dieser Erfolgsgeschichte ein Ende setzen. In ihrem kürzlich vorgelegtem Reformpaket kündigen CDU, CSU und SPD eine massive Einschränkung an – und begründen das mit der augenblicklichen sicherheitspolitischen Situation. Das ist aber vorgeschoben: Denn bereits heute kann die Herausgabe von Informationen abgelehnt werden, wenn mit der Veröffentlichung Belange der inneren oder äußeren Sicherheit betroffen sind. Wer einen echten Schutz unserer kritischen Infrastrukturen will, der muss die von uns lange angemahnten Maßnahmen für einen einheitlichen Schutz der physischen und der IT-Sicherheit, mit einem echten Schwachstellenmanagement durch die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie – und hier bleibt die Regierung tatenlos.
Statt ihr eigenes Versprechen einzulösen, die Staatsmodernisierung anzugehen und die Transparenz staatlichen Handels zu verbessern, erleben wir derzeit von Seiten der Bundesregierung einen weiteren Angriff auf die Zivilgesellschaft und einen massiven gesellschaftspolitischen Rollback bei mühsam erkämpften Transparenzgesetzen.
Die Top 3 der schädlichsten Ankündigungen zum Informationsfreiheitsgesetz aus dem Reformpaket sind:
- Es soll ein „berechtigtes Interesse“ bei Informationsanfragen dargelegt werden müssen – dabei geht es gerade um den voraussetzungslosen, freien Zugang um Informationen, ohne dass die Behörde wissen muss, wozu diese verwendet werden.
- Anpassung der Gebühren an das „Kostendeckungsprinzip“. Die Folge könnte Kosten von mehreren tausend Euro pro Anfrage sein. Derartige Kosten sollen abschrecken. Bürger*innen sollten aber nicht für Informationen über staatliches Handeln bezahlen, das sie selbst durch Steuergeld finanzieren: Sie haben ein Recht darauf.
- Nur noch natürliche Personen sollen Anfragen stellen können. Das würde NGOs, Verlage, Bürger*inneninitiativen und andere Organisationen ausschließen. Also genau jene, die für uns alle an Themen dranbleiben, für Aufklärung und Information der Öffentlichkeit sorgen.
Alle diese Maßnahmen würden es enorm erschweren, Informationen vom Staat zu bekommen. Wenn die Behörden eine Anfrage wegen aus ihrer Sicht mangelndem berechtigen Interesse ablehnen oder hohe Gebühren verlangen - vielleicht weil ein Minister oder eine Staatssekretärin Informationen nicht rausgeben will - kann aus einer niedrigschwelligen Recherche ein aufwändiger Rechtsstreit werden. Dabei bleibt transparentes staatliches Handeln für unsere freiheitliche Demokratie zentral.
Wir erleben überall auf der Welt Bestrebungen, Rechtsstaaten zu autoritären Staaten umzubauen. Wir sind überzeugt: Allein die Möglichkeit, dass Informationen durch IFG-Anfragen ans Tageslicht kommen könnten, hat eine wichtige präventive Funktion und stärkt unsere Demokratie. Wir müssen die Resilienz unserer Demokratie stärken. Das tun wir nicht, indem wir denjenigen, die autoritäre Machtfantasien haben, rechtlich den roten Teppich ausbreiten, Transparenz zu schwächen und Macht unkontrolliert auszuüben. An die Transparenz von Regierungshandeln darf nicht die Axt gelegt werden.
Engagierte Zivilgesellschaft kämpft gegen das Vorhaben
Gegen das Vorhaben stellen sich deswegen auch zahlreiche Bürger*innen in unserem Land. Innerhalb weniger Tage unterzeichneten hunderttausende Menschen eine Petition, die sich gegen die angekündigten Änderungen ausspricht und vor allem die SPD auffordert, die jüngsten Ankündigungen nicht umzusetzen. Gemeinsam mit der sehr engagierten Zivilgesellschaft wollen wir als grüne Bundestagsfraktion die derzeitigen Angriffe auf mühsam erkämpfte Transparenzrechte abwehren.
Denn was wir brauchen, ist mehr Transparenz und nicht weniger. In der letzten Wahlperiode hat die grüne Bundestagsfraktion intensiv an einer echten Stärkung von Transparenzgesetzgebung und für die Vorlage eines Bundestransparenzgesetzes gearbeitet. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl konnte dieses Vorhaben nicht abgeschlossen werden. Aber wir setzen uns weiter engagiert dafür sein. Das Informationsfreiheitsgesetz muss zu einem Bundestransparenzgesetz weiterentwickelt werden: nicht nur Anfragen, sondern proaktive Veröffentlichungen durch Behörden. Denn Transparenz schafft Vertrauen und stärkt somit unsere Demokratie.
Wir wollen in Kürze erneut einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen und erwarten von den Parlamentarier*innen von CDU, CSU und SPD, dass sie den angekündigten Kahlschlag bürgerrechtlicher Errungenschaften nicht mittragen und eine Abschwächung des Informationsfreiheitsgesetzes eine klare Absage erteilen.
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