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Klares Signal: Abgeordnete verzichten auf Diätenerhöhung
- Die angekündigten Reformvorhaben der Bundesregierung sowie die angespannte wirtschaftliche Lage belasten die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land.
- Zum 1. Juli war eine turnusgemäße Anpassung der Abgeordnetendiäten angestanden, die 2026 einfach nicht zur Lage in Deutschland passt.
- Der Verzicht auf die Diätenerhöhung im Jahr 2026 ist notwendig, um das Vertrauen und die Akzeptanz für die Arbeit des Parlaments in Zeiten einer angespannten Wirtschafts- und Haushaltslage zu erhöhen.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages verzichten einvernehmlich auf die Anpassung der Diäten für das Jahr 2026. Damit zeigen wir in Anbetracht der Krise, dass auch Abgeordnete einen Beitrag leisten können. Uns in der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht es dabei nicht darum, den Anpassungsmechanismus der Abgeordnetendiäten an der allgemeinen Lohnentwicklung abzuschaffen. Aber in Zeiten der wirtschaftlichen Krise, in denen Menschen sich darum sorgen, wie sie Rechnungen und Sprit bezahlen und die Bundesregierung an vielen Stellen Leistungen kürzen will, braucht es auch vom Bundestag ein klares Signal von Maß und Verantwortung. Da die Koalition inzwischen unserer Aufforderung zur Aussetzung der Diätenanpassung – wenn auch etwas verspätetet - nachgekommen ist, haben wir unseren frühzeitig eingebrachten Gesetzentwurf inzwischen für erledigt erklärt und dem Gesetzentwurf der Koalition zugestimmt.
Anpassungsmechanismus gewährleistet Unabhängigkeit der Abgeordneten
Die Diäten steigen (oder fallen) jährlich automatisch zum 1. Juli entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung in Deutschland. Wir halten diesen Anpassungsmechanismus von Abgeordnetendiäten grundsätzlich für einen wichtigen Bestandteil, um die im Grundgesetz verankerte Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten. Indem Abgeordnete nicht selbst über die Höhe ihrer Diäten entscheiden, werden darüber hinaus wiederkehrende und oft unsachgemäße Debatten vermieden. Schließlich schafft der Mechanismus Transparenz und Vorhersehbarkeit für die Öffentlichkeit bei der Entwicklung der Abgeordnetendiäten.
Altersversorgung muss reformiert werden
Wo wir als Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aber großen Reformbedarf sehen, ist bei der Altersversorgung der Abgeordneten. Wir müssen endlich die Ungerechtigkeiten bei der Altersversorgung beenden: Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rente einzahlt, bekommt im Schnitt 1.600 €. Für acht Jahre Bundestag erhält ein Abgeordneter im Alter ca. 2.200 € Entschädigung. Das ist nicht nachzuvollziehen. Der im Juni veröffentlichte Bericht der Rentenkommission der Bundesregierung enthält nun die Empfehlung, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten der Gesetzlichen Rentenversicherung einzubeziehen. Dies fordern wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schon seit vielen Jahren. Wir erwarten von der Koalition, zeitnah zu Beratungsgesprächen der demokratischen Fraktionen zur Umsetzung dieser Empfehlung einzuladen.
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