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Endlich Aktenzugang für Abgeordnete?

Bereits 2018 haben die Grüne Fraktion und einige Grüne Abgeordnete die Bundesregierung auf Akteneinsicht verklagt – nun steht dieses Jahr voraussichtlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an.

Dieses Jahr plant das Bundesverfassungsgericht, über den Organstreit aus dem Jahr 2018 zu entscheiden, in dem die Grüne Fraktion und mehrere Grüne Abgeordnete von der Bundesregierung Akteneinsicht verlangen (Aktenzeichen 2 BvE 3/18). Die Bundesregierung hatte den Informationszugang – im Kontext der Gewährung von Staatskrediten zugunsten der Fluggesellschaft „Air Berlin“ sowie zur Kostenentwicklung des Bahnprojekts „Stuttgart 21“ – verweigert. Für die effektive parlamentarische Kontrolle ist dieser Zugang jedoch unerlässlich. Die vollständige Antragsschrift unseres renommierten Prozessvertreters Prof. Dr. Bernhard Wegener findet sich hier

Die dem Verfahren zugrundeliegende Grundsatzfrage, ob Abgeordneten aus ihrem Fragerecht auch ein Recht auf unmittelbare Einsicht in die Akten der Bundesregierung zusteht, ist auch weiterhin hochaktuell und stellt sich immer wieder. Letztes Jahr sollten Abgeordnete beispielsweise mit einem eingestuften und teilweise geschwärzten Bericht zur umstrittenen Beschaffung von Atemschutzmasken durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Beginn der Corona-Pandemie abgespeist werden, obwohl der Bericht der Presse bereits vollständig bekannt war. Diesen Vorfall haben wir zum Anlass genommen, erneut auf die Dringlichkeit einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht hinzuweisen (Schriftsatz Dringlichkeit).

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