Wirtschaftspolitik

Wir richten unsere Handelspolitik neu aus

Containerterminal aus der Vogelperspektive
Mit der Weiterentwicklung der Handelsagenda der Ampel haben wir die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich der deutsche und europäische Außenhandel diversifizieren kann – auf eine faire und regelbasierte Art und Weise. chuttersnap/unsplash
01.12.2022
  • Die neue Handelspolitik der Koalition ist ein Meilenstein für den Klimaschutz. Wir machen Klimaschutz, Sozial- und Umweltstandards endlich genauso verbindlich wie die wirtschaftlichen Aspekte von Handelsabkommen.
  • Von dem fossilen Energiecharta-Vertrag (ECT) tritt Deutschland zurück. Damit setzen wir klar Kurs auf Klimaschutz. Der Vertrag blockierte den Ausbau der Erneuerbaren und kostete den Staat Milliarden. Damit ist Schluss.
  • Dem Handelsabkommen mit Kanada haben wir zugestimmt. Mit der verbindlichen Interpretationserklärung des Gemeinsamen CETA-Ausschusses stellen wir den Umwelt- und Verbraucher*innenschutz sicher. Außerdem haben wir die demokratische Rückbindung und Kontrollfunktion des Bundestages gestärkt.

Wir als Koalition leiten ein neues Kapitel in der Handelspolitik ein – ein Kapitel, das Klimaschutz und Nachhaltigkeit endlich in den Mittelpunkt der Handelspolitik stellt und nicht, wie es in der Vergangenheit passiert ist, als Anhang betrachtet.

Katharina Dröge Fraktionsvorsitzende

Wir haben Handelspolitik auf ein nachhaltiges Fundament gestellt. Mit der Weiterentwicklung der Handelsagenda der Ampel haben wir die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich der deutsche und europäische Außenhandel diversifizieren kann – auf eine faire und regelbasierte Art und Weise. Unternehmen müssen dafür einstehen, wie sie in den Partnerländern mit Arbeiternehmer*innen und Umwelt umgehen.

Gerade angesichts der aktuellen Krisen müssen wir uns unabhängig von einzelnen Ländern machen. Handelsbeziehungen mit Wertepartnern und dem gemeinsamen Interesse am Klimaschutz führen zu besonders verlässlichen und stabilen Handelsbeziehungen, auf die wir uns auch in Krisensituationen verlassen können. Solche guten Beziehungen machen unsere Wirtschaft stark und widerstandsfähig. Der Bezug auf die Klima- und Nachhaltigkeitsaspekte (Trade and Sustainable Development (TSD)-Standards) in dem abgeschlossenen Handelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ist für uns richtungsweisend.

Freier Handel – aber fair

Wir haben es mit unseren Ampelpartnerinnen geschafft, Klimaschutz und Menschenrechte zu stärken: Das Pariser Klimaabkommen, die zentralen ILO-Arbeitsschutz-Konventionen und das Übereinkommen zur biologischen Vielfalt sind in künftigen Handelsverträgen verbindlich verankert. Mit dieser Positionierung stellt sich die Bundesregierung voll hinter den Vorschlag der EU-Kommission, dass Nachhaltigkeitskapitel in Zukunft sanktionierbar sein müssen. Das heißt: die Nichteinhaltung zieht effektive Konsequenzen nach sich.

Wir beenden die missbräuchliche Nutzung von Schiedsgerichten. Zukünftige Investitionsschutzabkommen begrenzen wir auf das wesentliche: Sie sollen Investoren nur noch vor direkter Enteignung und Diskriminierung schützen. Konzerne können also nicht mehr gegen Umweltschutz und Co klagen. Wir stellen auch das Recht auf gemeinwohlorientierte Regulierung („right to regulate") sicher.

Aufbruch zur Erneuerbaren Zukunft

Mit der neuen Agenda für eine faire Handelspolitik konnten wir gemeinsam mit unseren Ampel-Partnern einen Meilenstein für den Klimaschutz erreichen: Die Bundesrepublik Deutschland tritt vom Energiecharta-Vertrag (ECT) zurück. Damit richten wir unsere Handelspolitik konsequent am Klimaschutz aus. Der ECT ist ein Hindernis für die Energiewende und kostet den Staat Milliarden. Kein anderes internationales Handels- oder Investitionsabkommen der Welt hat mehr Investorenklagen ausgelöst als der Energiecharta-Vertrag. Konzerne nutzten die Charta, um Verbote von Erdölbohrungen, die Ablehnung von Pipelines, Steuern auf fossile Brennstoffe und Entscheidungen für den Kohleausstieg anzufechten und horrende Entschädigungssummen zu erklagen.

Deutliche Nachbesserungen bei CETA

Neben dem Rücktritt vom Energiecharta-Vertrag haben wir uns auf eine zeitgleiche Ratifizierung des nachgebesserten, umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement – CETA) geeinigt. Bei CETA entschärfen wir die missbräuchliche Anwendung der Investitionsschutzbestimmmungen, damit diese dem Klimaschutz sowie Umwelt- und Sozialstandards nicht im Weg stehen. Mit dem rechtlich bindenden Beschluss, der Interpretationserklärung des gemeinsamen europäisch-kanadischen Ausschusses (Joint Committee), beschränken wir die Auslegungsmöglichkeiten der Schiedsgerichte wirkungsvoll. Staatliche Handlungsspielräume und Klimaschutzmaßnahmen werden so besser geschützt. Das haben wir so auch in einem Entschließungsantrag zum Ratifizierungsgesetz festgehalten.

Mithilfe der Handelsagenda stärken wir die gemeinsame Handelspolitik der Ampel. Wir stärken aber vor allem die Rechte von Arbeitnehmer*innen weltweit und den Klima- und Umweltschutz.