Transparenzinformation zu politischer Werbung (TTPA)
Diese Seite enthält Informationen zur Finanzierung und Einordnung politischer Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 über Transparenz und Targeting politischer Werbung.
1. Kennzeichnung der Werbung
Bei der beworbenen Maßnahme handelt es sich um politische Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900.
2. Sponsor / Auftraggeber der Werbung
- Sponsor / Auftraggeber: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag
- Rechtsform: Bundestagsfraktion
- Adresse: Platz der Republik 1
- Kontakt: oea@gruene-bundestag.de
3. Politischer Kontext der Werbung
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit folgendem politischen Prozess:
- Politischer Anlass: parlamentarische Initiativen zu Wintertourismus ohne Schnee – für einen umweltfreundlichen und klimaneutralen Ganzjahrestourismus, u. a. Kleine Anfrage „Zukunft des Wintertourismus in Deutschland“, Drucksache 21/2645
https://dserver.bundestag.de/btd/21/026/2102645.pdf - Region / Geltungsbereich: bundesweit
4. Zeitraum der Veröffentlichung
Dauer der Veröffentlichung : 02. bis 05.11.2026
5. Gesamtwert der Ausgaben
Der Gesamtwert der Ausgaben für diese politische Werbemaßnahme beträgt:
Gesamtbudget (brutto): 2502,00 €
Der angegebene Betrag stellt den tatsächlich entstandenen bzw. vereinbarten Gesamtwert der im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme stehenden Ausgaben dar und umfasst insbesondere:
- mediale Schaltungskosten (DRV-Newsletter, Counter vor9-Newsletter, Reise vor9-Newsletter)
6. Herkunft der finanziellen Mittel
- Die Finanzierung der politischen Werbung erfolgt durch: Eigenmittel
- Geografische Herkunft der Mittel: national
7. Informationen zur Ausspielung und zum Targeting
Für diese politische Werbung gilt:
Targeting:
- Es wurden keine personenbezogenen Targeting- oder Verstärkungstechniken eingesetzt.
8. Weitere Hinweise
Diese Transparenzinformation bezieht sich ausschließlich auf die konkret beworbene Maßnahme und dient der nachvollziehbaren Einordnung politischer Werbung.
9. Rechtliche Grundlage
Diese Transparenzbekanntmachung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung insbesondere Artikel 11 und Artikel 12.