Mit der 500-Millionen-Steuer zahlen auch Milliardär*innen ihren fairen Anteil

Jeden Monat dieselbe Lohnabrechnung: oben dein Verdienst, unten das, was auf dem Konto landet. Bei Arbeitnehmer*innen mit Durchschnittseinkommen geht dazwischen fast die Hälfte an Steuern und Sozialbeiträgen ab. Den Hochvermögenden des Landes kommen eklatante Gerechtigkeitslücken im Steuersystem und vor allem strukturelle Lücken zugute. Dadurch geben sie von ihrem Einkommen anteilig weniger ab. Wir Grüne im Bundestag wollen das ändern: mit einer Mindeststeuer, die erst ab 500 Millionen Euro Vermögen greift, sodass extreme Vermögen nicht länger weniger als alle anderen zum Gemeinwesen beitragen.

Kurz & Knapp: Eine Mindeststeuer ab 500 Millionen Euro

Die reichsten Menschen im Land geben von ihrem Einkommen oft einen kleineren Anteil für Steuern und Abgaben ab als Arbeitnehmer*innen mit Durchschnittseinkommen. Deshalb wollen wir eine 500-Millionen-Steuer. Vermögen bis zu dieser Grenze bleiben frei, auf den Teil darüber fallen jedes Jahr zwei bis vier Prozent an. Die Einkommensteuer, die jemand schon zahlt, zieht das Finanzamt davon ab. Nach unserer Schätzung bringt das mehr als 20 Milliarden Euro im Jahr.

Um was geht es?

Für die meisten Menschen ist Steuern zahlen einfach. Der Lohn kommt, Steuern und Sozialbeiträge gehen sofort ab. Arbeitnehmer*innen mit Durchschnittseinkommen geben so etwa die Hälfte ihres Einkommens ab. Ganz oben läuft es anders: Eine Modellrechnung für typische Hochvermögende kommt auf rund 26 Prozent, die Steuern ihrer Firmen schon eingerechnet.

Sehr reiche Menschen leben häufig nicht von einem Lohn, sondern von ihren Firmenanteilen. Die Firma zahlt auf ihren Gewinn Steuern, auf dem Papier rund 30 Prozent. Schüttet sie den Rest an ihre Eigentümer*innen aus, nimmt das Finanzamt davon noch einmal gut ein Viertel. Viele Extremvermögende lassen das Geld aber gar nicht erst bei sich ankommen. Sie parken ihre Anteile in einer eigenen Firma, die nur ihr Vermögen verwaltet, einer sogenannten Holding. Fließt der Gewinn dorthin, fallen darauf nur 1,5 Prozent an.

So wächst das Geld in der Holding weiter, ohne dass Einkommensteuer anfällt. Sehr große Vermögen werfen seit Jahrzehnten im Schnitt rund 7,5 Prozent Rendite im Jahr ab, die Preissteigerung schon abgezogen. Das Vermögen der ärmeren Hälfte der Bevölkerung ist seit 1993 dagegen kaum gewachsen.

Unsere Maßnahmen im Überblick

Wie soll die 500-Millionen-Steuer funktionieren? Unser Konzept sieht Folgendes vor:

  • Erst ab 500 Millionen Euro. Bis zu dieser Summe bleibt jedes Vermögen frei. Die Inhaberin der Bäckerei um die Ecke und der Inhaber eines mittelständischen Maschinenbaubetriebs liegen weit darunter. Betroffen sind nur einige hundert Menschen, die reichsten 0,0007 Prozent.
  • Zwei bis vier Prozent, nur auf den Teil darüber. Auf den ersten Euro über 500 Millionen fallen 2 Prozent an. Danach steigt der Satz Stück für Stück: auf 3 Prozent bei einer Milliarde und auf 4 Prozent bei 10 Milliarden. Darüber bleibt er bei 4 Prozent. Bei 550 Millionen Euro Vermögen sind das knapp über eine Million Euro im Jahr, also 0,19 Prozent des Vermögens. Bei einer Milliarde sind es rund 1,25 Prozent.
  • Die Einkommensteuer zählt mit. Das Finanzamt zieht die Einkommensteuer ab, die jemand schon gezahlt hat. Ist sie so hoch wie die neue Steuer oder höher, fällt nichts zusätzlich an. So wirkt die neue Steuer wie eine Mindeststeuer: Sie greift genau dort, wo die Einkommensteuer heute nicht hinkommt.
  • Bewährte Regeln für den Wert. Was eine Firma oder ein Mietshaus wert ist, ermittelt das Finanzamt bereits bei der Erbschaftsteuer. Darauf baut die neue Steuer auf. Weil so wenige Menschen betroffen sind, kostet die Erhebung weniger als ein Prozent der Einnahmen.
  • Wegziehen wird teuer. Für Extremvermögende, die Deutschland verlassen, um Steuern zu sparen, gibt es eine Wegzugsteuer. Fachleute schätzen, dass ein Umzug sie einmalig so viel kostet wie eine Abgabe von 30 Prozent auf ihr Vermögen. Das entspricht vielen Jahren der neuen Steuer. Ähnliche Schutzregeln sollen auch für die neue Steuer gelten.
  • Bezahlt aus den Erträgen. Die Steuer zahlen die Eigentümer*innen, nicht ihre Firmen. Beispielrechnungen zeigen: Die Erträge der Vermögen reichen, um die Steuer zu begleichen, auch bei Vermögen über 10 Milliarden Euro. Keine der Beispielrechnungen kam auch nur in die Nähe einer Substanzbesteuerung. Für seltene Härtefälle können Stundungslösungen helfen.

Warum setzen wir uns dafür ein?

Unsere Einkommensteuer folgt einem einfachen Gedanken: Wer mehr verdient, gibt einen größeren Anteil ab. Für dich gilt das mit jeder Lohnabrechnung. Wir wollen, dass es auch für die allerreichsten Menschen im Land gilt. 

Den Städten und Gemeinden fehlen jedes Jahr mehr als 30 Milliarden Euro. Dem Bund fehlen bis 2030 mehr als 100 Milliarden Euro. Trotzdem hat die Regierung Steuern für Unternehmen gesenkt. Davon profitieren vor allem sehr reiche Menschen. Gleichzeitig steigen die Schulden und die Zinsen. Für wichtige Investitionen bleibt kaum Geld übrig.

Jetzt will die Regierung sparen: bei Kranken, Familien mit wenig Geld, Alleinerziehenden, der Kinderbetreuung und der Rente. Sie spart also dort, wo das Geld schon knapp ist. Wir finden das ungerecht. Wir brauchen gerechte Steuern, damit Sicherheit, Bildung, Gesundheit und Rente gut bezahlt werden können.

Was die schwarz-rote Regierung macht und warum das nicht reicht

Die Bundesregierung rechnet selbst mit einer Lücke von über 100 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für 2028 bis 2030. In ihrem Haushaltsentwurf kürzt sie bei Alleinerziehenden und beim Ausbau der Kitas. Allein beim Unterhaltsvorschuss sollen fast 400 Millionen Euro wegfallen. Auch bei Gesundheit will sie sparen. Damit trifft zuerst die Menschen, bei denen das Geld ohnehin knapp ist.

An der Spitze dagegen verteilt die Koalition Milliarden. Allein die Senkung der Körperschaftsteuer kostet Bund und Länder rund 25 Milliarden Euro im Jahr, wenn sie ab 2032 voll wirkt. 72 Prozent dieser Steuersenkung landen beim einkommensstärksten einen Prozent. Zwar will die Regierung sehr hohe Einkommen künftig stärker besteuern. Doch das Geld in einer Holding ist kein Einkommen im Sinne dieser Steuer. An die größten Vermögen kommt die Regierung so nicht heran.

Am Ende bleibt eine einfache Frage: Warum geht von deinem Lohn ein größerer Anteil ab als vom Einkommen der Allerreichsten im Land? Mit der 500-Millionen-Steuer würden einige hundert Menschen endlich so beitragen, wie es für dich längst selbstverständlich ist.

Weiterführende Informationen und parlamentarische Initiativen

500-Millionen-Steuer – Extremvermögen fairer beteiligen. Unser Antrag im Bundestag mit allen Eckpunkten und der ausführlichen Begründung. Zum Antrag (PDF)

Kürzungen bei Familien: Das Geld ist da, nur nicht für Kinder. Welche Steuerlücken wir schon jetzt schließen wollen, etwa bei sehr großen Erbschaften, und wie das Familien helfen würde. Einfach erklärt

Haushalt 2027: Kein Zufall, wer die Rechnung zahlt. Wo die Bundesregierung kürzt und wen sie dabei schont. Einfach erklärt

Digitalsteuer: Wer hier Milliarden verdient, soll auch hier fair zahlen. Warum auch die großen Tech-Konzerne ihren Beitrag leisten sollen. Einfach erklärt

Woher unsere Fakten kommen

OECD-Statistik: Etwa 50 Prozent der Arbeitnehmer*innen mit Durchschnittseinkommen. Zur Statistik

Netzwerk Steuergerechtigkeit (Julia Jirmann, Christoph Trautvetter): Wie wird Reichtum in Deutschland besteuert? Die rund 26 Prozent, die Hochvermögende im Schnitt laut Modellrechnung zahlen. Die Studie belegt auch die rund 30 Prozent Steuer, die Firmen auf dem Papier auf ihren Gewinn zahlen, und die 1,5 Prozent auf Gewinne, die in eine Holding fließen. Zur Studie (PDF)

DIW Berlin (Stefan Bach): Stellungnahme zum Investitionsbooster im Finanzausschuss (Juni 2025) Die rund 23 Milliarden Euro, die die Senkung der Körperschaftsteuer im Jahr kostet, und dass 72 Prozent davon beim einkommensstärksten einen Prozent landen. Zur Stellungnahme (PDF)

Einkommensteuergesetz: § 32d Dass auf ausgeschüttete Gewinne auf dem privaten Konto gut ein Viertel Steuer fällig wird: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Zum Gesetzestext

Körperschaftsteuergesetz: § 8b Dass Gewinne, die in eine Holding fließen, zu 95 Prozent steuerfrei sind. Daraus ergeben sich die 1,5 Prozent. Zum Gesetzestext

Gabriel Zucman: A blueprint for a coordinated minimum effective taxation standard for ultra-high-net-worth individuals Die rund 7,5 Prozent Rendite, die sehr große Vermögen seit Jahrzehnten nach Abzug der Preissteigerung abwerfen, und der Vorschlag, dass Milliardär*innen weltweit jedes Jahr mindestens 2 Prozent ihres Vermögens als Steuer zahlen, gezahlte Einkommensteuer eingerechnet. Zum Bericht (PDF, auf Englisch)

ECONtribute: Policy Brief 001 (2020) Dass das Vermögen der ärmeren Hälfte der Bevölkerung seit 1993 kaum gewachsen ist. Zum Bericht (PDF)

DIW Berlin: Vermögensteuer Die Linke – Aufkommens- und Verteilungswirkungen (Politikberatung kompakt 211) Dass nur einige hundert Menschen, die reichsten 0,0007 Prozent, mehr als 500 Millionen Euro besitzen, und dass die Erhebung einer solchen Steuer weniger als ein Prozent der Einnahmen kostet. Zur Studie (PDF)

Bewertungsgesetz: Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz, nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer (§§ 157 bis 203) Wie das Finanzamt bei der Erbschaftsteuer den Wert von Firmen und Immobilien ermittelt. Zum Gesetzestext

Oxfam Deutschland und Netzwerk Steuergerechtigkeit: Keine Angst vor Steuerflucht (2024) Die Wegzugsteuer und die Schätzung, dass ein Umzug ins Ausland Superreiche einmalig so viel kosten würde wie eine Abgabe von 30 Prozent auf ihr Vermögen. Zur Studie (PDF)

ARD: Umfrage von infratest dimap zur Aktion „Deine Meinung zählt!“ Dass vier von fünf Menschen in Deutschland, genau 81 Prozent, die Verteilung des Wohlstands ungerecht finden. Zur Pressemitteilung

Hans-Böckler-Stiftung (Alexander Thiele): Der grundgesetzliche Rahmen für die Wiedereinführung einer Vermögensteuer (2023) Dass sich Menschen bei großer Ungleichheit nicht mehr als politisch gleich ansehen. Zum Gutachten

Grundgesetz: Artikel 106 Dass die Einnahmen aus einer Vermögensteuer den Ländern zustehen. Zum Gesetzestext

Statistisches Bundesamt: Kommunen verzeichnen im Jahr 2025 neues Rekorddefizit Das Minus von fast 32 Milliarden Euro, das Städte und Gemeinden 2025 hatten. Zur Pressemitteilung

Bundesregierung: Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030 (Drucksache 21/7301) Die offenen Lücken von zusammen rund 109 Milliarden Euro für 2028 bis 2030 und die geplanten Sparbeiträge bei Gesundheit und Rente. Zur Drucksache (PDF)

Bundesregierung: Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2027 (Drucksache 21/7300) Die Kürzung des Unterhaltsvorschusses von 1,31 Milliarden auf 914 Millionen Euro, also um fast 400 Millionen, und das halbierte Investitionsprogramm für Kitas. Zur Drucksache (PDF)

Tagesspiegel (dpa): Neue Abgabe für Superreiche – Klingbeils Steuergesetz geht ins Kabinett Dass die Bundesregierung sehr hohe Einkommen künftig stärker besteuern will. Zur Meldung

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