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Berufliche Bildung stärken
- Millionen Menschen in Deutschland haben keinen Schul- und/oder Berufsabschluss, aber dennoch Kompetenzen und Kenntnisse in Jobs erworben, die ihnen nicht formal anerkannt werden.
- Das wollen wir jetzt ändern: Mit einem Rechtsanspruch auf eine sogenannte „Validierung“, mit dem Ziel einer vollständigen oder teilweise Anerkennung in einem Referenzberuf.
- Ebenso verbessern wir digitale Möglichkeiten im Berufsbildungsgesetz, beispielsweise mit dem digitalen Ausbildungsvertrag.
Millionen Menschen in Deutschland haben keinen vollqualifizierenden, ersten Schul- oder Berufsabschluss und ihre Zahl steigt. Davon haben sich aber viele in jahrelanger Erwerbstätigkeit informelle Qualifikationen und Kompetenzen angeeignet oder wichtige Berufserfahrungen gesammelt, beim Jobben im Einzelhandel oder in der Gastronomie, dem Arbeiten im Familienbetrieb. Mit der fehlenden formalen Anerkennung bleiben ihnen oft der Zugang zu besseren Löhnen, Aufstiegschancen oder Weiterbildungsmöglichkeiten verwehrt. Ebenso ist es auch eine Frage fehlender Anerkennung für Lebensleistungen. Das wollen wir mit dem Berufsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz (BVaDiG) nun ändern.
Recht auf Anerkennung informeller Qualifikationen
Wir geben erstmals ein individuelles Recht auf eine „Validierung“, einen Nachweis informell erworbener Kompetenzen im Abgleich zu Referenzberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung geregelt sind. Dabei werden die Erfahrungen aus den Bundesprogrammen ValiKom und ValiKom Transfer des Bundes, in denen dies schon über Jahre erprobt wurde, nun in ein gesetzlich geregeltes Verfahren überführt.
Die Validierungsverfahren werden – wie auch bei ValiKom - von den Berufskammern durchgeführt, die auch für eine „reguläre“ duale Ausbildung zuständig sind. Ergebnis der Validierungsverfahren kann dann etwa die Anerkennung der erworbenen Kompetenzen als vollwertig oder teilweise vergleichbar mit denen der Ausbildung im Referenzberuf sein. Je nachdem folgen dann noch Empfehlungen für notwendige Nachqualifikationen. Auch können Prüfungen der Fähigkeiten erfolgen oder das Ergebnis der Validierung die Zulassung zur regulären Externenprüfung sein, die auch Quereinsteigende meistern müssen.
Eine erfolgreiche Validierung wird dann entsprechend mit einem Zeugnis ausgezeichnet und eröffnet vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern neue Wege im Berufsleben, wie die Möglichkeit von Aufstiegsfortbildungen, Jobmöglichkeiten, Eingruppierung in höheren Tariflöhne. Zudem können auch Menschen mit Behinderung, die bisher keine Ausbildung absolvieren konnten, aber in Werkstätten praktische Erfahrung gesammelt haben, profitieren. Klar ist aber, dass die Validierungsverfahren kein Ersatz für gute, reguläre und inklusive berufliche Ausbildungen sind. Daher haben wir eine Altersgrenze von 25 Jahren eingeführt. Gleichzeitig ermöglichen wir für so viele Menschen endlich verbrieft und anerkannt zu bekommen, was sie schon lange können.
Wir machen Berufliche Bildung digitaler und moderner
Gleichzeitig ermöglicht das BVaDiG viele kleine Verbesserungen zur Digitalisierung der beruflichen Bildung. Dokumente und Verfahren in der Ausbildung werden beispielsweise künftig auch digital möglich sein, wie der Abschluss eines digitalen Ausbildungsvertrags. Gleichzeitig ermöglichen wir in den Ausbildungsgängen – wo es möglich und sinnvoll ist – digitale Ausbildungsprüfungen und stellen die Rahmenbedingungen für digitale Ausbildung klar. Denn auch hier muss die duale Ausbildung dieselben Möglichkeiten nutzen können wie die akademische Ausbildung.
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